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Inhalt

Geschäftsart
Vernehmlassung
Eingang
20. März 2024
Beschreibung

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer Änderung des Übertretungsstrafgesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die Vorlage geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 19. Januar 2021 zurück. Darin kam der Gerichtshof zum Schluss, dass die Schweiz mit der Verurteilung einer rumänischen Roma wegen Bettelns gegen den Kerngehalt des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstossen hat. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum seien zulässig, jedoch sei es unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen. Das Urteil hat Konsequenzen für den Kanton Luzern. Mit einer Änderung des kantonalen Übertretungsgesetzes soll dem Urteil des EGMR Rechnung getragen werden.

Der Stadtrat bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zu dieser Änderung.

Name
Kanton Luzern, Justiz- und Sicherheitsdepartement. Vernehmlassung zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) 14065 i. S. Lacatus c. Suisse / Änderung des Übertretungsstrafgesetzes (UeStG; SRL Nr. 300). Stellungnahme (PDF, 39.32 kB) Download 0 Kanton Luzern, Justiz- und Sicherheitsdepartement. Vernehmlassung zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) 14065 i. S. Lacatus c. Suisse / Änderung des Übertretungsstrafgesetzes (UeStG; SRL Nr. 300). Stellungnahme
Beilage: Fragebogen (PDF, 61.99 kB) Download 1 Beilage: Fragebogen