Taxidienstleistungen müssen einer bestimmten Erwartungshaltung genügen. Sie stellen als Erstkontakt auch für Besuchende eine wichtige «Visitenkarte» für die touristische Destination Luzern dar. Darauf wird bei der Vergabe von Taxibetriebsbewilligungen durch die Stadt Luzern, wie sie nun erneut erfolgt sind, geachtet. Die Bewerbungen wurden anhand von Eignungs- und Vergabekriterien geprüft und nach einem bewährten Punktesystem beurteilt. Die Vergabekriterien beinhalteten die Aspekte Qualität, Ökologie, Soziales und Wirtschaftlichkeit. Bewertet wurde damit der Grad der angebotenen Dienstleistungen, wie Erreichbarkeit, Sprachkompetenzen, Weiterbildungen, die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung, der Komfort der Fahrzeugausstattung und individuelle Erweiterungen. Es wurde ebenfalls Wert gelegt auf den Betrieb energieeffizienter Fahrzeuge und den Einsatz von Frauen als Taxi-Chauffeurinnen.
Insgesamt gingen 95 Bewerbungsdossiers ein, davon 23 von juristischen Körperschaften und 72 von natürlichen Personen. Damit wurden 133 Taxibetriebsbewilligungen für die öffentlichen Standplätze inklusive Bahnhof Luzern beantragt. 50 Bewilligungen wurden ohne Anspruch an den Standort Bahnhof beantragt. Sieben Dossiers mussten wegen Nichterfüllen grundsätzlicher Eignungskriterien zurückgewiesen werden.
Gemäss Verordnung über das Taxiwesen sind maximal 100 Taxibetriebsbewilligungen zu vergeben. Davon höchstens 50 in Form von Firmentaxi-Bewilligungen an juristische Körperschaften. Maximal 55 Bewilligungen an Firmen und Private erlauben die Nutzung der Wartezone vor dem Bahnhofportal.
Auf Basis der sorgfältigen Auswertungen und individuellen Vergabedispositionen werden sich ab dem 1. Januar 2024 nun 19 Taxifirmen – mit bis zu acht Bewilligungen – und 50 natürliche Personen die insgesamt 100 Taxibetriebsbewilligungen für die öffentlichen Standplätze der Stadt Luzern teilen.
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Vergabe Taxibetriebsbewilligungen Medienmitteilung 15.03.2023 (PDF, 213.49 kB) | Download | 0 | Vergabe Taxibetriebsbewilligungen Medienmitteilung 15.03.2023 |