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Handelsreisenden mit grossen, schweren oder wertvollen Kollektionen kann von Fall zu Fall eine Ausnahmebewilligung abgegeben werden. Diese erlaubt das Parkieren auf zeitlich beschränkten Parkplätzen über die erlaubte Aufstellzeit und zum Parkieren innerhalb des Parkverbotes. Weiter wird die Zufahrt in die Sperrzone Altstadt ermöglicht. Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen muss die Parkuhr nicht bedient werden. Das Fahrzeug muss zwingend auf die Firma eingelöst sein. Bei ausserkantonalen Fahrzeugkennzeichen wird eine Kopie des Fahrzeugausweises benötigt.

Die Bewilligung ist während den Geschäftsöffnungszeiten und nur auf Parkplätzen mit einer Parkzeitbeschränkung von 60 Minuten und mehr gültig. Im Parkverbot darf das Fahrzeug nicht verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend parkiert werden. Die Durchfahrt für Notfallfahrzeuge muss jederzeit gewährleistet sein. Die Tagesgebühr beträgt CHF 10.00.

Es muss ein schriftliches Gesuch bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern eingereicht werden.