Im Detail
Die Stadt Luzern zeichnet sich durch ihre einzigartige Lage am Vierwaldstättersee aus, eingebettet in einer beeindruckenden Bergwelt im Herzen der Schweiz. Sie wird geprägt von den Menschen, die hier leben, arbeiten oder Luzern als Gäste besuchen. Eine Schlüsselrolle nimmt dabei die Innenstadt ein. Wichtig ist, dass die Stadt Luzern über wirksame Instrumente verfügt, um die Attraktivität der Innenstadt zu fördern und unerwünschten Entwicklungen entgegenzuwirken. Im Fokus stehen dabei die zahlreichen Akteurinnen und Akteure, die zur Attraktivität und Einzigartigkeit der Luzerner Innenstadt einen unverzichtbaren Beitrag leisten. Es sind dies Gewerbetreibende aus dem Detailhandel, der Gastronomie und Hotellerie, dem verarbeitenden Gewerbe und dem Dienstleistungssektor, Kulturschaffende und zahlreiche weitere Organisationen wie z. B. Quartiervereine. Mit ihrem Engagement tragen diese Betriebe, Organisationen und Menschen wesentlich zur Attraktivität der Luzerner Innenstadt als Lebens-, Erlebnis- und Einkaufsort bei. Der ALI-Fonds ist ein Förderinstrument, das dieses Engagement finanziell gezielt unterstützt.
Partizipativer Überarbeitungsprozess
Mit dem ALI-Fonds verfügt die Stadt Luzern seit 1998 über ein bewährtes Förderinstrument. Für den Stadtrat war im Überarbeitungsprozess von Anfang an wichtig, dem ALI-Fonds Sorge zu tragen. Bei der Überprüfung des Reglements wurden rund 20 verschiedene interne und externe Stakeholder einbezogen, die im Rahmen einer Umfrage zu den einzelnen Eckpunkten der Motion Stellung nehmen konnten. Die Umfrageergebnisse wurden anschliessend von einer Begleitgruppe mit zwei stadtinternen und zwei stadtexternen Fachpersonen eingeschätzt und weiterbearbeitet. Diese Erkenntnisse aus dem Partizipationsprozess dienten als Grundlage für die Ausarbeitung des neuen Reglements.
Marktplatz als Begegnungsort und Handelsplatz
Die Attraktivierung der «Innenstadt als Marktplatz» und somit die ursprüngliche Zweckdefinition soll auch im neuen Reglement einen zentralen Pfeiler darstellen. Der Name des Reglements soll deshalb beibehalten werden. Der Begriff «Innenstadt als Marktplatz» erfährt jedoch eine modernere und ganzheitlichere Interpretation: Die Innenstadt soll ein Ort des Austausches, der Begegnung und der Interaktion sein, sowohl im wörtlichen Sinne als Handelsplatz als auch im übertragenen Sinne als Raum für gesellschaftliches Leben. Die Stadt wird dadurch vitalisiert, um als lebendiges Zentrum den Austausch und die Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Die zukünftige Zweckbestimmung ermöglicht einen noch wirksameren Beitrag des ALI-Fonds zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, zu einem ausgewogenen Branchenmix der Geschäfte, zu gastronomischen Angeboten sowie zu attraktiven Einkaufsmöglichkeiten.
Bei der Vergabe der Fördermittel sollen weiterhin der geografische und organisatorische Bezug zum Marktplatz Luzern, die Attraktivität der Ideen, die Organisation sowie die Nachhaltigkeit mit ihren Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft berücksichtigt werden. Zentral bleiben das Potenzial für die Rückkoppelung in den Marktplatz (Aufmerksamkeit, Frequenzsteigerung) und die Förderung von Synergien zwischen allen Akteurinnen und Akteuren im Sinne von Kooperationen und Zusammenarbeit. Damit auch zukünftig eine möglichst hohe Wirkung erzeugt werden kann, soll der Fokus grundsätzlich auf der Innenstadt bleiben. Seit der Einführung des ALI-Fonds hat sich aber der Radius von Gebieten vergrössert, die einen ähnlichen Charakter wie die Innenstadt aufweisen. Der Perimeter soll deshalb im Rahmen der Überarbeitung ergänzt werden. Weiter beantragt der Stadtrat die Branchenzugehörigkeit in der Fondsverwaltung klar zu definieren, um eine ausgewogene Zusammensetzung zu gewährleisten. Dies soll zu einem breiteren Kenntnisstand bei der Beurteilung von Gesuchen führen.
Antrag an den Grossen Stadtrat
Der Stadtrat will mit dem überarbeiteten Reglement das Instrument «ALI-Fonds» für die aktuellen und kommenden Herausforderungen noch wirksamer adressieren: für eine nachhaltig attraktive, lebenswerte Innenstadt, für die Bevölkerung, für die Unternehmen, für die Kulturschaffenden und für die Gäste. Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit dem revidierten ALI-Fonds-Reglement ein wirksames Instrument geschaffen wird, um die Förderung der Attraktivität der Luzerner Innenstadt durch die verschiedensten Akteurinnen und Akteure zu unterstützen. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat, das neue Reglement über den Fonds zur Attraktivierung der Luzerner Innenstadt als Marktplatz (ALI-Fonds-Reglement) zu erlassen. Infolge der Ausdehnung der Zweckdefinition und der Anpassung des Perimeters soll die Finanzierung des Fonds angepasst werden. Der Stadtrat schlägt deshalb eine fixe Einlage von jährlich Fr. 500’000.– in den Fonds aus dem Parkingmeter vor. Der Grosse Stadtrat behandelt die Vorlage voraussichtlich am 18. September 2025.
Link:
Bericht und Antrag 24/2025: «ALI-Fonds. Totalrevision Reglement über den Fonds zur Attraktivierung der Luzerner Innenstadt als Marktplatz (ALI-Fonds-Reglement). Abschreibung Motion 203»
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Totalrevision ALI-Fonds-Reglement Medienmitteilung 01.07.2025 (PDF, 114.95 kB) | Download | 0 | Totalrevision ALI-Fonds-Reglement Medienmitteilung 01.07.2025 |