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19. Januar 2024
Der Stadtrat hat im Sommer 2023 entschieden, dass er die Projektidee «Stadtpassage» nicht weiter-verfolgen will. Nun legt er dem Grossen Stadtrat den Bericht zum «Abschluss des Projekts Stadtpassage» vor. Der Stadtrat will die strategischen Arbeiten wieder aufnehmen und dabei die Ergebnisse der politischen Diskussion berücksichtigen. Unterdessen werden die Arbeiten für das Übergangsregime wie geplant konsequent weiter vorangetrieben. Dies ermöglicht ein effizientes Ma-nagement der Cars und soll ab 2025 umgesetzt werden.

Die Stadt Luzern hat sich zum Ziel gesetzt, ein gegenüber heute noch besser funktionierendes Carregime einzuführen. Gesucht werden mehrheitsfähige Lösungen, die zu einer Verbesserung der aktuellen Situation beitragen und den Cartourismus in der Stadt Luzern weiterhin ermöglichen. Dabei steht eine aktive Steuerung im Zentrum im Vordergrund, damit der Carverkehr für die Bevölkerung verträglich gestaltet werden kann.

Dazu hat der Stadtrat im Jahr 2022 einen Strategieprozess Carregime durchgeführt und 59 Lösungsideen fachlich bewertet. Die Carthematik soll mit einer ganzheitlichen, langfristigen Infrastrukturlösung angegangen werden. Dieser Ansatz erfüllt auch die gemeinsam erarbeiteten Ziele und die Leitlinien zur Vision Tourismus. Mit Beschluss vom 22. September 2022 hat der Grosse Stadtrat zugestimmt, die Lösungsidee «Stadtpassage» weiterzuverfolgen. Dabei handelt es sich um eine 800 Meter, lange unterirdische Fussgängerpassage zwischen dem Luzerner Kantonsspital und der Innenstadt. Die Reisecars wären über einen unterirdischen, zirka 200 Meter langen Strassentunnel aus dem Friedental zu einem zusätzlichen Geschoss im Parkhaus gelangt.

Machbar, aber zu teuer

In der Folge hat der Stadtrat die Machbarkeit der Idee geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass das Projekt «Stadtpassage» technisch machbar ist. Jedoch sind die Kosten zu teuer und der Zusatznutzen als Fussgänger- oder Veloverbindung zwischen Innenstadt und Kantonsspital zu gering. Je nach Ausgestaltung der «Stadtpassage» wäre mit Investitionskosten zwischen 270 und 340 Millionen Franken zu rechnen, welche nicht über die Parkierungsgebühren refinanziert werden könnten. Das heisst, die öffentliche Hand müsste sich entsprechend mit einem sehr hohen Investitionsbeitrag (à fonds perdu) an den Kosten beteiligen. Aufgrund dieser Erkenntnisse hat der Stadtrat bereits im Sommer 2023 entschieden, dass er die Projektidee «Stadtpassage» nicht weiterverfolgen will.

Der Stadtrat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Carthematik langfristig mit einer ganzheitlichen Infrastrukturlösung angegangen werden soll, welche der Entlastung der Caranhalteplätze in der Innenstadt dient. Der Stadtrat wird die strategischen Arbeiten nach Abschluss des Projekts «Stadtpassage» wiederaufnehmen und dazu die nächsten Schritte definieren und einleiten. Vorab will der Stadtrat dem Parlament die Gelegenheit geben, sich zum Abschluss des Projekts «Stadtpassage» zu äussern. Das Ergebnis der politischen Diskussion wird der Stadtrat in der weiteren Planung berücksichtigen.

Umsetzung Übergangsregime

Damit der Carverkehr in der Innenstadt bis zur Umsetzung einer langfristigen Lösung bereits verträglich abgewickelt werden kann, hat der Grosse Stadtrat im September 2022 kurz- und mittelfristigen Massnahmen zugestimmt. Kurzfristig wurde im Zusammenhang mit der Aufhebung des Carparkplatzes Inseli zugunsten der Erweiterung der dort bestehenden Grünfläche das Gebührensystem angepasst. Im November 2022 sind die Carparkplätze auf den neugebauten provisorischen Carparkplatz Rösslimatt nach Kriens verlegt worden. Trotz der Aufhebung des Carparkplatzes Inseli ist es weiterhin notwendig, dass im Bereich Bahnhof Luzern Möglichkeiten zum Anhalten von Cars vorhanden sind. Deshalb wurden 2023 am Inseliquai und an der Kante Z Anhaltemöglichkeiten realisiert. Zusätzlich wird im Sommer 2024 die Kante Y vor dem Haupteingang des Bahnhofs gebaut.

Unterdessen wurden die Arbeiten für die Umsetzung des Übergangsregimes wie geplant konsequent weiter vorangetrieben. Die Massnahmen basieren auf dem bestehenden Carregime und beinhalten im Wesentlichen ein effizientes Management der Cars, um die Entwicklung der Tourismusströme im Einklang mit dem Erhalt der Lebensqualität der Bevölkerung zu unterstützen. Als Hauptbestandteil des Übergangsregimes wird aktuell ein Slot-Management erarbeitet. Dabei müssen künftig Carchauffeusen und -chauffeure im Voraus für die geplante Belegungszeit einen Caranhalteplatz oder Carparkplatz kostenpflichtig reservieren. Weitere Steuerungsmassnahmen sind Nutzungsgebühren, die Anzahl Caranhalteplätze und Carparkplätze sowie deren Lage. Die notwendige Anpassung des Reglements und die Ausgabebewilligung werden dem Grossen Stadtrat in einem separaten B+A Ende 2024 zum Beschluss vorgelegt.

Der Bericht «Abschluss Projekt Stadtpassage» wird voraussichtlich am 29. Februar 2024 im Grossen Stadtrat behandelt.

Link:
B 49/2023: «Abschluss Projekt «Stadtpassage». Aktueller Stand und Ausblick»

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Abschluss Projekt Stadtpassage Medienmitteilung 19.01.2024 (PDF, 18.8 kB) Download 0 Abschluss Projekt Stadtpassage Medienmitteilung 19.01.2024
Übersicht Carparkplätze und Carhalteplätze in der Stadt Luzern 19.01.2024 (PDF, 1.68 MB) Download 1 Übersicht Carparkplätze und Carhalteplätze in der Stadt Luzern 19.01.2024