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26. Oktober 2023
Menschen mit geringem Einkommen können wegen der hohen Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das möchte die Stadt mit einer Energiekostenzulage verhindern. Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich, wer individuelle Prämienverbilligung (IPV) bezieht. Ausbezahlt werden Beiträge zwischen 360 und 940 Franken. Die Stadt hat den bezugsberechtigten Haushaltungen ein Antragsformular zugestellt. Bislang haben gut 60 Prozent die Zulage beantragt. Nun ruft die Stadt auch die restlichen knapp 40 Prozent auf, das Formular einzusenden und den Beitrag einzufordern.

Von der Energiekostenzulage profitieren können Personen, die im Jahr 2022 IPV-berechtigt waren, aktuell in der Stadt Luzern wohnen und mit Öl oder Gas heizen (exkl. Personen mit Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen). Zwischen Mitte und Ende September 2023 hat die Stadt an 6100 Haushaltungen das Antragsformular geschickt. Bis Ende Oktober 2023 sollten alle Formulare an die Stadt zurückgesendet werden. Ziel ist es, die Zulage bis Ende Jahr auszuzahlen (siehe Mitteilung vom 12. September 2023).

Bislang haben noch nicht alle der berechtigten Haushalte die Zulage beantragt. Darum ruft die Stadt auch die restlichen Anspruchsberechtigten auf, das Formular auszufüllen und zurückzusenden. Parallel dazu werden auch rund 25 Fachstellen, die häufig mit IPV-Berechtigen arbeiten, nochmals gebeten, auf die Zulage aufmerksam zu machen.

Wer zur Zielgruppe gehört und noch kein Antragsformular erhalten hat oder Fragen zur Energiekostenzulage hat, kann sich bei der folgenden Stelle melden:

Anlaufstelle Energiekostenzulage
Obergrundstrasse 1 (1. Stock, links)
6003 Luzern
Telefon: 041 208 80 08
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr, 13.30 bis 17 Uhr

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Reminder Energiekostenzulage Medienmitteilung 26.10.2023 Download 0 Reminder Energiekostenzulage Medienmitteilung 26.10.2023
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