Die städtische Verwaltung erfüllt eine Vielzahl von öffentlichen Aufgaben. Dabei steht es ihr grundsätzlich frei, wie sie ihre Aufgabenerfüllung organisieren will – durch die Verwaltung selber oder durch Dritte. Die Wahl der Organisationsform eines öffentlichen Unternehmens gibt regelmässig Anlass zu Diskussionen. Welche Organisationsform die richtige ist, hängt davon ab, in welchem ökonomischen und politischen Umfeld das Unternehmen tätig ist.
Mit der Motion 103, Simon Roth, Lena Hafen und Gianluca Pardini namens der SP-Fraktion sowie Thomas Gfeller namens der SVP-Fraktion vom 14. Mai 2021: «Überprüfung der Rechtsformen der Aktiengesellschaften im städtischen Alleinbesitz» wurde der Stadtrat beauftragt zu prüfen, ob die Aktiengesellschaft noch die richtige Rechtsform für die Verkehrsbetriebe Luzern AG, ewl Energie Wasser Luzern Holding AG, Viva Luzern AG und die Hallenbad Luzern AG sei oder ob andere Rechtsformen allenfalls besser geeignet seien.
Die Vor- und Nachteile der Organisationsformen, insbesondere der privatrechtlichen Aktiengesellschaft, der öffentlich-rechtlichen Anstalt und der Zentralverwaltung, wurden basierend auf einem Rechtsgutachten und anhand objektiver Kriterien untersucht und beurteilt. In einem zweiten Schritt wurde eine summarische Beurteilung der vier Unternehmen vorgenommen.
Der Stadtrat kommt in seiner Analyse zum Schluss, dass die privatrechtliche Aktiengesellschaft immer noch die geeignete Organisationsform für alle vier untersuchten Unternehmen ist. Alle vier Unternehmen bieten Dienstleistungen am Markt an, wenn auch teilweise in einem regulierten Umfeld. Dafür stellt die privatrechtliche Aktiengesellschaft die geeignete Organisationsform dar. Die privatrechtliche Aktiengesellschaft bietet die nötige Handlungsfreiheit und Flexibilität, um effektive und effiziente Leistungen erbringen zu können. Dies ist beispielsweise bei der Umsetzung der städtischen Klima- und Energiestrategie von grosser Bedeutung. Die Einflussmöglichkeiten sind mit dem Beteiligungsreglement zudem klar definiert und gut ausgebaut. Der Stadtrat ist deshalb der Ansicht, dass auf eine weitere Prüfung einer Änderung der Rechtsform einzelner Gesellschaften verzichtet werden kann.
Der Stadtrat beantragt, vom vorliegenden Bericht zustimmend Kenntnis zu nehmen und die Motion 103 «Überprüfung der Rechtsformen der Aktiengesellschaften im städtischen Alleinbesitz» als erledigt abzuschreiben.
Der Grosse Stadtrat wird den Bericht und Antrag zu diesem Geschäft voraussichtlich an seiner Sitzung vom 16. November 2023 beraten.
Link:
Bericht und Antrag 32/2023 «Überprüfung der Rechtsformen der Aktiengesellschaften im städtischen Alleinbesitz. Kenntnisnahme Planungsbericht. Abschreibung Motion 103» mit 2 Beilagen
Name | |||
---|---|---|---|
Überprüfung Rechtsformen Medienmitteilung 17.10.2023 (PDF, 209.38 kB) | Download | 0 | Überprüfung Rechtsformen Medienmitteilung 17.10.2023 |