Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag 28/2023 «Sportpolitische Standortbestimmung und Sportkonzept 2030, Vision und Leitbild Sportförderung 2030, Sportkonzept 2030 und Massnahmen, Sonderkredit» liegt erstmals eine Gesamtschau über die Sportförderung vor. Die Kommission würdigte an ihrer Sitzung vom 21. September 2023 insbesondere den breiten Einbezug der Anspruchsgruppen bei der Erarbeitung des Sportkonzepts und nahm erfreut zur Kenntnis, dass der hohen gesellschaftlichen, gesundheitlichen und integrativen Bedeutung von Sport und Bewegung Rechnung getragen wird. Das Sportkonzept baut auf der bestehenden Praxis auf, sieht aber auch neue Fördermassnahmen und Angebote vor, welche von der Kommission begrüsst werden. Dass noch nicht alle Massnahmen konkret ausformuliert sind und erst noch entwickelt werden müssen, ist für die Kommission nachvollziehbar.
Zwei Protokollbemerkungen, welche die Prüfung einer Verankerung der Frauen- und Mädchenförderung im Sport auch in den Leitsätzen des Leitbildes und in den Zielen fordern, wurden von der Kommission einstimmig überwiesen.
Als besondere Herausforderung stellt sich nach wie vor die grosse Nachfrage nach Hallen und Aussenfeldern dar; diese bleibt eine wesentliche Aufgabe für Verwaltung und Politik.
Abschliessend nahm die Kommission den Bericht grossmehrheitlich zustimmend zur Kenntnis und stimmte dem beantragten Sonderkredit von 3,25 Mio. Franken, der den Bedarf über zehn Jahre abdeckt, einstimmig zu.
Kulturagenda 2030
Die Bildungskommission behandelte an ihrer Sitzung auch den Bericht und Antrag 26/2023 «Kulturpolitische Standortbestimmung und Kulturagenda 2030, Vision und Leitbild Kulturförderung 2030, Kulturagenda 2030 und Massnahmen, Sonderkredit». Auch hier würdigte die Kommission den umfangreichen Einbezug der Institutionen und Gremien, der Kulturschaffenden und der interessierten Bevölkerung, welche dem vorliegenden Bericht und Antrag vorausging, und sie nimmt von den Ausführungen zu Vision, Leitbild und Kulturagenda 2030 zustimmend Kenntnis.
Die vier Schwerpunkte «Kulturelle Vielfalt», «Kulturelle Teilhabe», «Kulturraum» und «Kommunikation, Netzwerk, Kooperation» und die zugehörigen Massnahmen fanden in der Kommission breite Zustimmung. Hervorgehoben wurde hier von mehreren Kommissionsmitgliedern die Bedeutung der Vermittlung, Teilhabe und Inklusion, welche mit den entsprechenden Massnahmen verstärkt unterstützt wird.
Dass mit der Kulturagenda 2030 ein besonderes Augenmerk auf die Stärkung des kulturellen «Mittelbaus» gelegt werden soll, wurde in der Kommission mehrfach dezidiert begrüsst. Auch die Überführung gebundener, wiederkehrender Ausgaben aus den Fonds in die Erfolgsrechnung, um damit finanziellen Spielraum insbesondere für unterjährige Ausgaben zu erlangen, fand in der Kommission breite Zustimmung. In diesem Zusammenhang hätte die Kommission es begrüsst, wenn der beantragte Bericht und Antrag zur Frage der Billettsteuer ebenfalls schon vorgelegen hätte, um neben der Strategie und den Massnahmen auch die zukünftige Praxis der Finanzierung konkret diskutieren zu können; dieser ist für das Frühjahr 2024 in Aussicht gestellt.
Eine besondere Herausforderung bleibt die Strukturförderung auf kantonaler und regionaler Ebene; hier wird sich die Stadt im Rahmen der Kulturagenda 2030 gemäss den skizzierten Massnahmen weiterhin aktiv für eine gute Lösung einsetzen. Zwei Protokollbemerkungen, welche dieses Bestreben auch in den kulturpolitischen Leitsätzen des Leitbildes und in den Zielen der Agenda festschreiben möchten, wurden von der Kommission mehrheitlich überwiesen.
Auch die Frage der sozialen Sicherheit im kulturellen Schaffen wurde in der Kommission als wesentlich erachtet und die Forderung nach angemessenen Gagen und Honoraren begrüsst. Hier überwies die Kommission im Rahmen der Governance-Richtlinien einstimmig eine Protokollbemerkung, die fordert, dass sich die Stadt Luzern in den nationalen Gremien (SKK, KBK) für schweizweit faire Gagen einsetzt.
Abschliessend stimmte die Bildungskommission dem beantragten Sonderkredit von 9,57 Mio. Franken, der den Bedarf über zehn Jahre abdeckt, grossmehrheitlich zu.
Subventionsvereinbarungen 2024 bis 2026
Zum Schluss behandelte die Bildungskommission den Bericht und Antrag 27/2023 «Subventionsvereinbarungen 2024 bis 2026, Vereinbarungen mit Südpol Luzern, Kleintheater Luzern, Neubad Luzern, Sonderkredite». Da die letzte Subventionsperiode (2019 bis 2022) aufgrund der Projektaufträge zur sport- und kulturpolitischen Standortbestimmung um ein Jahr bis 2023 verlängert wurde, umfasst die bevorstehende Subventionsperiode lediglich drei Jahre; ab 2027 werden alle Vereinbarungen wieder kongruent über vier Jahre laufen.
Die meisten Subventionsvereinbarungen in den Bereichen Kultur und Sport fallen aufgrund der Jahresbetreffnisse in die Kompetenz des Stadtrates; die Bildungskommission beschränkte sich daher bei der Beratung auf die Vereinbarungen mit dem Verein Südpol Luzern, mit der Stiftung Kleintheater Luzern und dem Verein Netzwerk Neubad, welche in die Kompetenz des Grossen Stadtrates fallen.
Im Rahmen eines Hearings begrüsste die Kommission zunächst jeweils zwei Vertreter/innen der drei Institutionen, um sich über die jeweilige Situation sowie die jüngere und geplante Entwicklung aus Sicht der Betreibenden ins Bild setzen zu lassen. Dabei wurden auch die von den drei Häusern beantragten Subventionserhöhungen erörtert und diskutiert; und es wurde erfragt, welche Auswirkungen eine niedrigere Subventionserhöhung, wie sie der Stadtrat mit dem vorliegenden Bericht und Antrag jeweils vorschlägt, für die drei Betriebe aus deren Sicht hätte.
In der anschliessenden Beratung wurde grossmehrheitlich die Berechtigung einer Subventionserhöhung für alle drei Häuser festgestellt.
Während einige Kommissionsmitglieder die vom Stadtrat beantragten Subventionserhöhungen als ausreichend betrachteten oder ihnen – je nach Fall und geplanten Massnahmen – kritisch gegenüberstanden, stellten sich andere auf den Standpunkt, dass die von den drei Häusern ursprünglich beantragten Erhöhungen angesichts der angestrebten Entwicklungen und Massnahmen gerechtfertigt und notwendig sind. In der Folge wurden in der Detailberatung drei Anträge mit der Forderung gestellt, den ursprünglich beantragten Subventionserhöhungen vollumfänglich zu entsprechen; diese betrug für den Verein Südpol Fr. 327'023.– pro Jahr, für die Stiftung Kleintheater Fr. 120'000.– pro Jahr und für den Verein Netzwerk Neubad Fr. 200'000.– pro Jahr.
Alle drei Anträge wurden von der Kommission mit einer knappen Mehrheit überwiesen.
Entsprechend erhöhen sich die im Beschluss zu genehmigenden Sonderkredite:
I. (neu)
Für den Abschluss der Gebrauchsleihe- und Subventionsvereinbarung für die Jahre 2024 bis 2026 mit dem Verein Südpol Luzern wird ein Sonderkredit von Fr. 4'563'151.– bewilligt.
II. (neu)
Für den Abschluss der Subventionsvereinbarung für die Jahre 2024 bis 2026 mit der Stiftung Kleintheater Luzern wird ein Sonderkredit von Fr. 1'410'000.– bewilligt.
III. (neu)
Für den Abschluss der Subventionsvereinbarung für die Jahre 2024 bis 2026 sowie des Gebrauchsleihevertrages 2024 bis 2030 mit dem Verein Netzwerk Neubad wird ein Sonderkredit von Fr. 1'843'728.– bewilligt.
Die drei Berichte und Anträge werden voraussichtlich an der Sitzung des Grossen Stadtrates vomv 26. Oktober 2023 behandelt.
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Bildungskommission Medienmitteilung 27.09.2023 (PDF, 223.7 kB) | Download | 0 | Bildungskommission Medienmitteilung 27.09.2023 |