Am 29. Juni 2023 hat das Stadtparlament das SP-Postulat «Energiearmut verhindern, hohe Nebenkosten abfedern» behandelt. Dabei hat es – entgegen dem Antrag des Stadtrates – alle IPV-berechtigten Personen als Anspruchsberechtigte für die Energiekostenzulage definiert. Gleichzeitig hat das Parlament den ursprünglich geplanten Betrag auf 9,2 Millionen Franken erhöht.
In der Stadt Luzern haben im Jahr 2022 rund 8000 Haushalte ihren Anspruch auf IPV geltend gemacht und gehören somit grundsätzlich zur Zielgruppe der Energiekostenzulage. Diese Zahl ist tiefer als die früher kommunizierte Zahl von 12'000 Haushalten. Aufgrund fehlerhafter Angaben seitens Wirtschaft Arbeit Soziales (WAS) vom Sommer 2022 wurde von einer zu hohen Anzahl anspruchsberechtigter Personen ausgegangen. Die aktuelle Zahl von rund 8000 berechtigten Haushalten wurde durch WAS für den Versand bereinigt, u. a. aufgrund von Todesfällen und Wegzügen. Dies führt zu rund 6100 Haushalten, die nun angeschrieben werden. Dank der ausserordentlich grossen Unterstützung von WAS war es möglich, in nur 3 Monaten nach dem Entscheid des Grossstadtrates, rechtzeitig mit der Umsetzung des veränderten Auftrags zu starten. WAS hat neben der Bereinigung der Zahlen auch den Versand an die Anspruchsberechtigten übernommen. Die Stadt bedankt sich bei WAS für die sehr gute Zusammenarbeit.
Mit Ausnahme von Personen, die wirtschaftliche Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, können alle im Jahr 2022 IPV-Berechtigten der Stadt von der Energiekostenzulage profitieren, die mit Öl oder Gas heizen. Dies entspricht dem politischen Willen des Grossen Stadtrates gestützt auf die Protokollbemerkung zum B+A 13/2023. Allerdings wird der gesprochene Betrag von 9,2 Millionen Franken nicht ausgeschöpft werden können. Wie viele der berechtigten Haushalte in der Stadt Luzern die Energiekostenzulage tatsächlich geltend machen und wie hoch die Summe der ausbezahlten Beträge definitiv sein wird, wird im Frühjahr 2024 evaluiert und kommuniziert. Im Moment wird geschätzt, dass gut die Hälfte des gesprochenen Betrags beansprucht werden könnte.
Zwischen Mitte und Ende September 2023 wird nun allen Haushalten, in denen mindestens eine Person mit Anspruch auf eine Individuelle Prämienverbilligung (IPV) lebt, das Antragsformular für die Energiekostenzulage zugeschickt. Die Formulare müssen innerhalb von 30 Tagen zurückgesandt werden. Die Auszahlungen sollten dann bis Ende 2023 erfolgen.
Anbei die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie werden die berechtigten Haushalte informiert?
Alle Haushalte der Stadt Luzern in denen mindestens eine Person im Jahr 2022 Individuelle Prämienverbilligung (IPV) bezogen hat, erhalten von der Stadt einen Brief mit Antragsformular zugestellt. Zusätzlich wird auch die Öffentlichkeit informiert. Denn es könnte Betroffene geben, die nicht erfasst wurden. Dies können beispielsweise Personen sein, die neu zugezogen sind. Wichtig: Personen, die wirtschaftliche Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, sind über diese Unterstützungssysteme finanziell abgesichert. Sie erhalten kein Antragsformular.
Wie hoch wird die Energiekostenzulage sein?
Die Höhe des Beitrags ist von der Grösse des Haushaltes und der Anzahl IPV-berechtigter Personen im Haushalt abhängig. An Haushalte mit 1 bis 5 Personen werden zwischen 360 und 940 Franken ausbezahlt. Die Zulage wird nur ausgerichtet, wenn mit Öl oder Gas geheizt wird.
Was müssen Personen tun, die IPV-berechtigt sind und kein Antragsformular erhalten haben?
Wer bis Mitte Oktober 2023 trotz IPV-Berechtigung keinen Brief erhalten hat, kann sich bei der Anlaufstelle melden (siehe Kasten unten).
Wo erhalten Personen Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars?
Das Formular ist einfach gestaltet. Dennoch können Fragen auftauchen. Die Anlaufstelle steht telefonisch für Auskünfte zur Verfügung oder unterstützt vor Ort beim Ausfüllen des Formulars.
Bis wann erhalten die Personen den Beitrag an die Energiekosten?
Nach Einreichen des Antragsformulars werden die Angaben geprüft. Die Personen erhalten danach eine Info, wie hoch die Auszahlung an ihren Haushalt sein wird. Die Beitragszahlungen sollten bis Ende 2023 erfolgt sein. Die Höhe des ausbezahlten Beitrages kann nicht angefochten werden, da es sich um eine freiwillige Auszahlung der Stadt handelt.
Die Auszahlung von Beiträgen an die gestiegenen Energiekosten ist nur einmalig vorgesehen. Für eine Weiterführung besteht keine gesetzliche Grundlage in der Stadt.
Anlaufstelle Energiekostenzulage (ab 18. September 2023)
Obergrundstrasse 1 (1. Stock, links)
6003 Luzern
Telefon: 041 208 80 08
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr, 13.30 bis 17 Uhr
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Umsetzung Energiekostenzulage Medienmitteilung 12.09.2023 (PDF, 221.76 kB) | Download | 0 | Umsetzung Energiekostenzulage Medienmitteilung 12.09.2023 |