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3. Mai 2022
Seit Sommer 2020 dürfen die städtischen Jugendorganisationen (Jungwacht, Blauring, Pfadi) aus Sicherheitsgründen keine Kartonsammlungen mehr durchführen. In der Folge entgehen ihnen Beiträge für die Arbeitseinsätze in der Höhe von rund 196'000 Franken pro Jahr. In drei Vorstössen des Parlaments ist der Stadtrat aufgefordert worden, Grundlagen zu schaffen, damit die Jugendorganisationen weiterhin Beiträge im bisherigen Umfang erhalten können. Der Stadtrat legt nun dem Parlament ein entsprechendes Reglement vor und beantragt einen Sonderkredit.

In der Stadt Luzern wurde die Kartonsammlung seit 1992 von den städtischen Jugendorganisationen durchgeführt. Der Stadtrat hat beschlossen, die Kartonsammlung aus Sicherheitsgründen ab Juli 2020 durch das Strasseninspektorat vornehmen zu lassen. Dieser Beschluss wurde insbesondere auch zum Schutz der Jugendlichen sowie aufgrund von Haftungsfragen getroffen. Der bisherige Beitrag an die beteiligten Jugendorganisationen Jungwacht, Blauring und Pfadi konnte jeweils zu Lasten der Spezialfinanzierung Abfallbewirtschaftung ausbezahlt werden. Damit haben die Jugendorganisationen, die aktuell über rund 1600 Mitglieder verfügen, insbesondere die Sommerferienlager finanziert. Durch den Wegfall des Arbeitseinsatzes stehen ihnen diese Mittel nicht mehr zur Verfügung. Das stellt die Verbände vor massive finanzielle Probleme, weil ihnen nun im Schnitt die Hälfte der Einnahmen weggefallen sind. 

Bei der Behandlung der drei Vorstösse waren sich Parlament und Stadtrat einig, dass die finanzielle Unterstützung an die Jugendorganisationen in gleicher Höhe wie bisher und nicht von einer Arbeitsleistung abhängig sein soll. Diese Arbeitsleistung wird im eigentlichen Sinne durch die ehrenamtliche Jugendarbeit bereits erbracht. Die nun vorgeschlagenen Unterstützungsgelder sind als Fördergelder zu betrachten, vergleichbar mit der Jugendsportförderung der Stadt Luzern. Die Jugendorganisationen sind jedoch motiviert, zusätzlich zu ihrer Jugendarbeit weiterhin auch sinnvolle Arbeiten für die Allgemeinheit zu leisten.

Reglement über Unterstützungsbeiträge an die städtischen Jugendorganisationen

Eine jährliche Ausgabe in der Höhe von 196'000 Franken erfordert eine Rechtsgrundlage. Diese wurde in Form eines Reglements geschaffen. Dort ist geregelt, dass die Vereine, welche dem Dachverband der Städtischen Jugendorganisationen (DSJO) angeschlossen sind, bezugsberechtigt sind. Dies waren in der Vergangenheit Jungwacht- bzw. Blauringscharen und Pfadiabteilungen der Stadt Luzern. Darum soll auch der Unterstützungsbeitrag, der eine Weiterführung des Beitrages im selben Umfang wie für die Kartonsammlung darstellt, demselben Adressatenkreis zukommen. Die Höhe des finanziellen Beitrags orientiert sich an der Anzahl der Mitglieder der Jugendorganisationen. Das Reglement soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Im Sinne einer Überbrückung wurde 2022 die Finanzierung über den Margaretha-Binggeli-Fonds sichergestellt. 

Zusätzliche freiwillige Arbeitseinsätze zugunsten der Allgemeinheit

Zusätzlich zu den städtischen Beiträgen wollen die Jugendorganisationen freiwillige, gemeinnützige Arbeitseinstätze leisten. Eine Arbeitsgruppe hat mögliche Aufgabenfelder skizziert: Reinigung der öffentlichen Sitzbänke auf Stadtgebiet in Zusammenarbeit mit Stadtgrün; Durchführung von öffentlichen Spielanlässen im Rahmen eines Pilotprojektes «Open-Air Ludothek»; Unterstützung des Stadtfestes Luzern beim Plakettenverkauf. Diese Aufgaben werden nun konkretisiert. Die Dienstabteilung Kinder Jugend Familie dient als Ansprechstelle für die Arbeitseinsätze. Sie bildet die Schnittstelle zwischen zuweisenden Stellen in der Stadtverwaltung und dem DSJO. Zudem ist diese Stelle verantwortlich für die Budgetierung des jährlichen Unterstützungsbeitrages.

Wichtiges Engagement zur Stärkung des Zusammenhalts

Der Stadtrat misst der ehrenamtlichen Arbeit der Jugendorganisationen, einen besonderen Wert zu. Sozial- und Sicherheitsdirektor Martin Merki sagt: «Es profitieren nämlich nicht nur die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Verbandsarbeit davon. Auch die Jugendlichen selber, die Verantwortung übernehmen, haben einen Gewinn. Sie können etwas Sinnvolles leisten, machen Erfahrungen und erwerben Kompetenzen, die ihre persönliche und berufliche Entwicklung fördern.» Das zivilgesellschaftliche Engagement stärkt die Zugehörigkeit der Jugendlichen zum Quartier, zur Stadt und zur Gesellschaft. Der Beitrag an die Jugendorganisationen zeigt den jungen Menschen auf, dass der Stadt Luzern ihr Engagement sehr wichtig ist. 

Der Stadtrat legt nun dem Parlament ein entsprechendes Reglement vor. Zudem beantragt er einen Sonderkredit über 1,96 Mio. Franken (umfasst zehn Jahre). Das Stadtparlament wird diese Vorlage voraussichtlich am 9. Juni 2022 behandeln. Das Reglement unterliegt dem fakultativen Referendum. Wird dieses nicht ergriffen, tritt die neue Regelung per 1. Januar 2023 in Kraft. 

Link:
Bericht und Antrag 9/2022 «Weiterführung der Unterstützungsbeiträge an die städtischen Jugendorganisationen»

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Unterstützungsbeiträge Jugendorganisationen Medienmitteilung 03.05.2022 Download 0 Unterstützungsbeiträge Jugendorganisationen Medienmitteilung 03.05.2022
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