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19. Mai 2020
Mehr Kurzzeitparkplätze fürs Gewerbe, weniger Strassenparkplätze für Anwohnerinnen und Anwohner, höhere Parkgebühren, ein strikteres Regime in der Altstadt sowie Massnahmen, die dafür sorgen, dass auf privatem Grund weniger Parkplätze gebaut und diese gemäss ihrem Zweck genutzt werden. Dies sind die wichtigsten Massnahmen, mit denen der Stadtrat die Autoparkierung in der Innenstadt optimieren und neugestalten will.
2017 hat der Stadtrat ein Grundkonzept Parkierung in der Innenstadt erstellen lassen. Im Fachbericht wurden die Parkplatzsituation analysiert und Vorschläge zur Optimierung und Neugestaltung des Parkierungssystems gemacht. Die Vorschläge wurden mit Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen aus den Bereichen Tourismus, Wirtschaft, Politik und Verkehr sowie von Quartiervereinen an einem Workshop diskutiert. 2019 hat der Stadttrat auf dieser Basis Grundsätze und die Ziele der künftigen Parkierung in der Stadt Luzern definiert und darauf aufbauende Massnahmen wiederum mit den Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen und Quartiervereinen an einem zweiten Workshop erarbeitet. Voraussichtlich am 24. September 2020 wird der Grosse Stadtrat über die vom Stadtrat vorgeschlagenen Reglementsanpassungen sowie über einen Kredit von 1,6 Mio. Franken für die Anschaffung von neuen Parkuhren entscheiden.
 

Mehr Parkplätze für Kundinnen und Kunden

Der Stadtrat will in der Innenstadt vermehrt Kurzzeitparkplätze für Kundinnen und Kunden der Geschäfte und des lokalen Gewerbes anbieten. Dadurch wird es künftig weniger Strassenparkplätze für Anwohnerparkkarten geben, was aus Sicht des Stadtrates vertretbar ist. Der Fachbericht 2017 hat gezeigt, dass es in der Innenstadt grundsätzlich genügend Parkplätze für Anwohnende auf privatem Grund gibt. Oft werden diese aber an Pendlerinnen und Pendler vermietet. Damit sie künftig wieder vermehrt gemäss ihrem Zweck genutzt werden, müssen Anwohnerinnen und Anwohner beim Bezug einer Dauerparkarte neu den Nachweis erbringen, dass kein privater Parkplatz in der eigenen Liegenschaft zur Verfügung steht. Das Parkdauerregime wird zudem übersichtlich gestaltet, indem im Stadtzentrum generell eine maximale Parkdauer von 60 Minuten gilt.
 

Autos in die Parkhäuser

Damit das beschränkte Angebot an Strassenparkplätzen optimal genutzt und im Zentrum vor allem für kurze Parkvorgänge zur Verfügung steht, werden die Parkgebühren erhöht mit dem Ziel, dass Autofahrende für längere Parkierungsdauern die Parkhäuser aufsuchen. Neu beträgt der Tarif im Zentrum während 24 Stunden 3 statt wie bisher 2,50 Franken pro Stunde. In zentrumsnahen Orten und an Orten mit publikumsintensiven Freizeitangeboten und guter Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr werden 2 Franken pro Stunde verlangt. Die gebührenfreien Strassenparkplätze in den Quartieren werden weiterhin ausschliesslich mit Parkscheiben bewirtschaftet. Bei den kostenpflichtigen beträgt der Tarif einen Franken pro Stunde. Diese Gebührenanpassungen führen zu jährlichen Mehreinnahmen von 1,68 Mio. Franken.
 

Strikteres Regime für die Altstadt

In der Fussgängerzone Altstadt ist nur ein beschränkter Fahrzeugverkehr und das Befahren mit einer Ausnahmebewilligung gestattet. Der Stadtrat will dieses Regime strikter handhaben und dadurch die Aufenthaltsqualität erhöhen. Für Handwerker und Serviceleute werden an der
Museggstrasse und am St.-Karli-Quai Parkfelder reserviert, die werktags zwischen 6 und 18 Uhr ausschliesslich von ihnen benutzt werden dürfen. Die Gebühren für eine Parkierungserleichterung in der Fussgängerzone werden erhöht und an den Tarif der Tagesparkkarte von 35 Franken angeglichen. Zudem werden im Rahmen eines Pilotprojektes an drei Zufahrtsorten Senkpoller aufgestellt, um den illegalen Durchgangs- und Parkverkehr in der Altstadt zu verringern.
 

Neue Regelungen für die private Parkierung

Der private Parkplatzbedarf soll grundsätzlich auf dem jeweiligen privaten Grundstück abgedeckt werden. Deshalb regelt das Parkplatzreglement, wie viele private Parkplätze zu den einzelnen Liegenschaften zu welchem Zweck erstellt werden müssen und dürfen. Der Stadtrat hat das Parkplatzreglement von 1986 totalrevidiert und betreffend Zoneneinteilung und Normbedarf aktualisiert. Ziel ist es, das Wachstum der privaten Parkplätze zu verringern, autoarme und autofreie Nutzungen zu ermöglichen und die Zweckbestimmung der privaten Parkplätze besser durchzusetzen. Das heisst, dass sie für den Zweck genutzt werden, für den sie bewilligt worden sind und deshalb ausschliesslich von Bewohnenden, Besuchenden, Kundschaft oder Beschäftigten der Liegenschaft benutzt und nicht an Pendlerinnen und Pendler vermietet werden dürfen. Um Leerstände zu vermeiden, will der Stadtrat im Gegenzug ermöglichen, dass künftig auch Anwohnende aus einem Umkreis von 300 Metern einen privaten Parkplatz in einer privaten Liegenschaft mieten dürfen.
 
Link:
Bericht und Antrag 5/2020 "Konzept Autoparkierung"
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Autoparkierung Medienmitteilung 19.05.2020 Download 0 Autoparkierung Medienmitteilung 19.05.2020
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