Kopfzeile

Inhalt

27. April 2020
Der Stadtrat beantragt beim Grossen Stadtrat, die Bau- und Zonenordnung (BZO) für den Stadtteil Luzern anzupassen. Die 22 Anliegen des Stadtrates sind im Sommer 2019 öffentlich aufgelegt worden. Insgesamt sind 28 Einsprachen zu 12 Anliegen eingegangen. Nach der Auflage und den Einspracheverhandlungen wird der Grosse Stadtrat voraussichtlich am 4. Juni 2020 über die Änderungen der BZO entscheiden.

Der Stadtrat hat die Bau- und Zonenordnung (BZO) für den Stadtteil Luzern angepasst. Die Teilrevision war nötig, weil seit der Gesamtrevision 2013 aufgrund von Gerichtsurteilen, Beschwerdeverfahren, neuen übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und Volksentscheiden Bereinigungen gemacht werden müssen. Zudem galt es, Anliegen von hohem öffentlichem Interesse umzusetzen.

So tragen beispielsweise die Anpassungen an der Kleinmatt-/Bireggstrasse sowie bei den Projekten der Allgemeinen Baugenossenschaft Luzern und der Wohngenossenschaft Geissenstein EBG zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus bei. Um den Wirtschaftsstandort zu stärken, will der Stadtrat der Luzerner Kantonalbank und der CSS Versicherung – zwei grossen Arbeitgeberinnen der Stadt – die Erweiterung ihrer Hauptsitze ermöglichen. Zudem werden Voraussetzungen geschaffen, dass sich das Hotel Seeburg auch ohne Hochhaus weiterentwickeln und damit der Jesuitenhof erhalten werden kann. Beim Dreilindenpark und rund ums Vögeligärtli werden mit den Anpassungen in der BZO Freiräume für die Bevölkerung gesichert.

Öffentliche Auflage

Die Änderungen des Bau- und Zonenreglements und des Zonenplans wurden vom 17. Juni bis 16. Juli 2019 öffentlich aufgelegt. Insgesamt sind 28 Einsprachen zu 12 Anliegen eingegangen. Bei 10 Anliegen gab es keine Einsprachen. Fünf Einsprachen wurden im Verlaufe des Einspracheverfahrens zurückgezogen. Von den 23 verbleibenden Einsprachen wurde bei fünf eine teilweise Einigung erzielt. Bei 18 konnte man sich nicht einigen. Der Stadtrat beantragt beim Parlament, die Einsprachen zum Gebiet Dreilinden und zur Würzenbachmatte teilweise gutzuheissen und alle anderen Einsprachen abzuweisen.

Zudem beantragt der Stadtrat, auf die Umzonung eines städtischen Grundstückes am Abendweg in die Wohnzone zu verzichten. Geplant war, das ehemalige Bauernhaus durch ein Wohnhaus mit gemeinnützigen Wohnungen zu ersetzen. Neuste Zahlen zur Schulraumplanung, die seit Januar 2020 vorliegen, zeigen aber, dass aufgrund eines Generationenwechsel im Einzugsbiet des Primarschulhauses Felsberg bereits Mitte der Zwanzigerjahre ein grosser Zuwachs an Schülerinnen und Schülern zu erwarten ist. Deshalb will der Stadtrat auf den Bau der gemeinnützigen Wohnungen verzichten und das städtische Grundstück für die Schulraumerweiterung freihalten.

Nach der Auflage und den Einspracheverhandlungen wird der Grosse Stadtrat voraussichtlich am 4. Juni 2020 über die Änderungen der BZO und die Einspracheabweisungen entscheiden. Abschliessend wird die Teilrevision der BZO dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht.

BZO von Luzern und Littau zusammenführen

In einem nächsten Schritt sollen die beiden BZO der Stadtteile Luzern und Littau zusammengeführt werden. Ziel ist es, dass die Stadt Luzern ab 2023 mit einheitlichen Planungsgrundlagen für das ganze Stadtgebiet arbeitet und dass aktuelle Bestimmungen zu einer lebenswerten Stadt Luzern beitragen.

Informationen zur Teilrevision und die 22 Anliegen im Überblick: www.bzo.stadtluzern.ch

Link
Bericht und Antrag 13/2020 "Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Stadtteil Luzern"

Name
Bau- und Zonenordnung Teilrevision Medienmitteilung 27.04.2020 (PDF, 281.86 kB) Download 0 Bau- und Zonenordnung Teilrevision Medienmitteilung 27.04.2020