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28. Mai 2019
Mehr Kurzzeitparkplätze fürs Gewerbe, weniger Strassenparkplätze für Anwohner-
parkkarten, Überprüfung der Parkgebühren, ein strikteres Regime in der Altstadt und Massnahmen, die dafür sorgen sollen, dass künftig auf privatem Grund weniger Parkplätze gebaut und diese gemäss ihrem Zweck genutzt werden. Dies sind die wichtigsten Grundsätze, mit denen der Stadtrat die Autoparkierung in der Innenstadt optimieren und neu gestalten will.

2017 hat der Stadtrat ein Grundkonzept Parkierung in der Innenstadt erstellen lassen. Auslöser war, dass die Basis der heutigen Parkplatzkonzeption der Stadt Luzern – die «Leitlinien Parkierung» – aus dem Jahr 2006 stammen. Im Fachbericht wurden die Parkplatzsituation in der Innenstadt analysiert und Vorschläge zur Optimierung und Neugestaltung des Parkierungssystems gemacht. Die Vorschläge wurden 2017 mit Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen aus den Bereichen Tourismus, Wirtschaft, Politik und Verkehr sowie von Quartiervereinen an einem Workshop diskutiert. Die Resultate aus dem Workshop sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. 

Mehr Parkplätze für Kundinnen und Kunden

Der Stadtrat hat nun Grundsätze für die Neugestaltung des Parkierungssystems formuliert: So will er in der Innenstadt vermehrt Kurzzeitparkplätze für Kundinnen und Kunden der Geschäfte und des lokalen Gewerbes anbieten. Dadurch wird es künftig weniger Strassenparkplätze für Anwohnerparkkarten geben, was aus Sicht des Stadtrates vertretbar ist. Der Fachbericht 2017 hat gezeigt, dass es in der Innenstadt grundsätzlich genügend Parkplätze für Anwohnende auf privatem Grund gibt. Oft werden diese aber an Pendlerinnen und Pendler vermietet. Damit sie künftig wieder vermehrt gemäss ihrem Zweck genutzt werden, will der Stadtrat den Bezug einer Anwohnerparkkarte an die Bedingung «kein privater Parkplatz in meiner Liegenschaft» knüpfen.

Höhere Parkgebühren

Die Parkgebühren für Strassenparkplätze will der Stadtrat überprüfen und im Verhältnis zu den Tarifen der Parkhäuser und anderen Städte tendenziell gegen oben anpassen. Damit will der Stadtrat dafür sorgen, dass vor allem für längeres Parkieren die Parkhäuser genutzt werden.

Strikteres Regime für die Altstadt

In der Fussgängerzone Altstadt ist nur ein beschränkter Fahrzeugverkehr und das Befahren mit einer Ausnahmebewilligung gestattet. Der Stadtrat will dieses Regime strikter handhaben und dadurch die Aufenthaltsqualität erhöhen.

Neue Regelungen für die private Parkierung

Damit künftig auf privatem Grund weniger Parkplätze gebaut werden, will der Stadtrat die Zoneneinteilung im Parkplatzreglement von 1986 überarbeiten. Diese Zonen definieren, wie viele Parkplätze bei einem Neu- oder Umbau mindestens oder maximal realisiert werden müssen respektive dürfen. Der Stadtrat will zudem neben dem erwähnten Nachweis beim Bezug einer Anwohnerparkkarte weitere Massnahmen prüfen, die dafür sorgen, dass die Parkplätze auf privatem Grund gemäss ihrem Zweck genutzt werden und dies auch durchgesetzt werden kann. Im Gegenzug will er ermöglichen, dass künftig auch Anwohnende aus einem Umkreis von 300 Metern einen privaten Parkplatz in einer privaten Liegenschaft mieten dürfen. Das stunden- oder tageweise Teilen und Vermieten von privaten Parkplätzen mit App-Angeboten lehnt der Stadtrat hingegen ab. App-Angeboten, die private Parkplätze dauerhaft öffentlich nutzbar machen, steht der Stadtrat aber grundsätzlich positiv gegenüber.

Breite Diskussion

Wie schon den Fachbericht 2017 will der Stadtrat diese Grundsätze in einem nächsten Schritt mit Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen aus den Bereichen Tourismus, Wirtschaft, Politik und Verkehr sowie von Quartiervereinen weiterentwickeln. Ziel ist, die Massnahmen für die Optimierung und Neugestaltung der Autoparkierung in der Innenstadt im Frühling oder Sommer 2020 dem Grossen Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

Name
Parkplätze Auto Medienmitteilung 28.05.2019 (PDF, 183.79 kB) Download 0 Parkplätze Auto Medienmitteilung 28.05.2019