Gleichzeitig überwies der Grosse Stadtrat zwei Postulate. Das Postulat 17/2016 von Rieska Dommann namens der FDP-Fraktion „Für eine gute Versorgung mit Postdienstleistungen in den Quartieren“ verlangt vom Stadtrat, sich bei der Post für eine flächendeckende, angemessene Postversorgung einzusetzen. Demnach sind sowohl von der Post betriebene Poststellen als auch bediente Agenturlösungen möglich.
Demgegenüber bittet das Postulat 58/2017 der Fraktionen von SP/JUSO, CVP, G/JG, SVP und Stefan Sägesser (GLP) „Poststellen-Schliessungen – neue bundesrechtliche Gesetzgebung abwarten“ den Stadtrat mit Verweis auf eine hängige Motion im Nationalrat, jeglichen Anpassungen am Poststellennetz zu opponieren, solange auf Bundesebene kein Entscheid gefallen sei.
Die von der Post direkt kontaktierten Quartiervereine erachten die drei in Aussicht gestellten Partnerbetriebe für Agenturlösungen als geeignet. Sie sind im Quartier seit längerer Zeit gut verankert und werden von der Quartierbevölkerung frequentiert. Für die Quartiervereine stellen die drei Postagenturen unter diesen Umständen vertretbare Lösungen dar, auch wenn sie den Erhalt „ihrer" Poststellen bevorzugen würden.
Der Stadtrat hat die Vorschläge der Post vor dieser widersprüchlichen Ausgangslage gründlich geprüft. Der Status Quo wird sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht verteidigen lassen. Die Post muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen. Dienstleistungen der Post werden jedoch laufend weniger nachgefragt.
Der Stadtrat kommt zum Schluss, den drei Agenturvorschlägen nicht entgegenzutreten. Mit den drei vorgeschlagenen Agenturlösungen kann die Versorgung der Quartiere mit den zentralen Postdienstleistungen gesichert werden. Für die spezialisierteren Postgeschäfte stehen um den Bahnhof und an weiteren Standorten in der Stadt von der Post selbst betriebene Poststellen zur Verfügung.
Die Postverordnung (VPG) räumt den Gemeindebehörden die Möglichkeit ein, die PostCom anzurufen, sofern sie mit den geplanten Veränderungen am Poststellennetz nicht einverstanden sind. Der Stadtrat verzichtet auf diese Massnahme, die Agenturlösungen überprüfen zu lassen. Denn die PostCom überprüft lediglich, ob
- die Post die Vorgaben nach Art. 34, Abs. 1 VPG eingehalten hat;
- die Vorgaben zur Erreichbarkeit nach Art. 33 VPG eingehalten bleiben;
- der Entscheid der Post die regionalen Gegebenheiten berücksichtigt.
Nach Einschätzung des Stadtrates würde die PostCom keine Unregelmässigkeiten feststellen können, sodass deren Anrufung ausser einer Verzögerung nichts bewirken würde. Es ist nicht auszuschliessen, dass aufgrund einer Verzögerung eine Agenturpartnerin nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Dieses Risiko will der Stadtrat nicht eingehen.
Aus Sicht der Quartierorganisationen sind Agenturlösungen akzeptable Alternativen zu den bisherigen Poststellen, weil...
- die wesentlichen Dienstleistungen fortgeführt werden (namentlich Versand von A-, B- und Expresssendungen; Einzahlungen (mit PostCard oder Maestro); Abholen von avisierten Sendungen),
- die Beschränkung der Dienstleistungen verkraftbar sind (insbesondere keine Bareinzahlungen; kein Bargeldwechsel; keine Abgabe von Betreibungsurkunden, Gerichtsvorladungen),
- der Zusatznutzen der Agenturen die genannten Reduktionen überwiegen (insbesondere längere Öffnungszeiten),
- die Post in allen drei Quartieren verlässliche Partner gefunden hat, die bei der Quartierbevölkerung das Vertrauen geniessen.