Um das Baubewilligungsverfahren zu vereinfachen und den Prozess zu beschleunigen, hat der Stadtrat bereits im Mai 2015 die Entscheide über Baugesuche an die Baudirektion delegiert. Mit der Einführung des elektronischen Baugesuchs wird der Prozess weiter verbessert. Seit Anfang April 2016 wird der verwaltungsinterne Prozess elektronisch abgewickelt. Alle im Baubewilligungsprozess involvierten Stellen arbeiten mit einer neuen Software. Dadurch können die eingereichten Unterlagen unmittelbar allen Stellen zur Verfügung gestellt werden, und die Stellungnahmen der Dienststellen wie Umweltschutz, Tiefbauamt oder Feuerwehr sind für alle sofort einsehbar. Dies führt zu einer massiven Verkürzung der Kommunikationswege und erlaubt die Einführung eines vereinfachten Vernehmlassungsverfahrens für kleinere Bauvorhaben. Zudem wird das Bewilligungsverfahren transparenter.
Als Basis für die Einführung des elektronischen Baugesuchs wurden die Prozesse im Baubewilligungsverfahren analysiert und optimiert. Die neuen Prozesse sind auf der Prozessplattform von eCH (www.ech-bpm.ch) aufgeschaltet. eCH ist eine Plattform zur Förderung von E-Government in der Schweiz. Die Stadt Luzern ist die erste Stadt der Schweiz, die solch umfangreiche Prozesse auf die Plattform gestellt und veröffentlicht hat.
In weiteren Schritten soll auch der Austausch mit den kantonalen und anderen Behörden sowie mit Bauherrschaften, Architekten und Privatpersonen schrittweise verbessert und elektronisch unterstützt werden.
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