Innere Verdichtung
Um die Planbeständigkeit der BZO Luzern sicherzustellen, werden für den Stadtteil Luzern im Rahmen des Zusammenführungsprozesses nur Anpassungen an die übergeordneten Vorgaben gemacht. Im Stadtteil Littau werden die Anpassungen zu einer Gesamtrevision der BZO führen. Dabei wird geprüft, wo eine sinnvolle innere Verdichtung möglich ist und wie Siedlung und Verkehr optimal aufeinander abgestimmt werden können.
Ziel des Stadtrates ist es, künftig mit Teilrevisionen zu arbeiten und Gesamtrevisionen nur noch ausnahmsweise durchzuführen. Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit Teilrevisionen eine höhere Flexibilität in dynamischen Räumen ermöglicht wird sowie gezielter und effizienter auf neue Entwicklungen und raumwirksame Veränderungen eingegangen werden kann. Zudem können die Verfahrensdauer und der Aufwand deutlich reduziert werden.
Raumentwicklungskonzept
Um die Ziele zu erreichen, braucht es eine Gesamtsicht über das gesamte Stadtgebiet. Als erster Schritt wird deshalb ein Raumentwicklungskonzept erarbeitet, in dem die Ziele und die Strategie der künftigen räumlichen Entwicklung der Stadt Luzern formuliert sowie Entwicklungspotenziale für Wohnen und Arbeiten, zentrale Orte und Freiräume sowie Bewegungsräume definiert werden.
In diesem Zusammenhang wird auch ein Entwicklungskonzept für den Littauerboden erarbeitet. Im Littauerboden hat es rund neun Hektaren unbebaute Arbeitszone sowie weitere Flächen, die heute der Landwirtschaftszone oder keiner bestimmten Nutzung zugewiesen sind. Das Entwicklungskonzept soll die gesamtstädtische Bedeutung und die künftige städtebauliche Entwicklung des Littauerbodens aufzeigen.
1,8 Mio. Franken
Die Zusammenführung der beiden Bau- und Zonenordnungen ist rechtlich, technisch und verfahrensmässig ein äusserst anspruchsvoller und komplexer Prozess, für den es eine vertiefte fachliche Diskussion und den Einbezug der Bevölkerung und der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer braucht. Der Stadtrat beantragt beim Parlament dafür einen Rahmenkredit von 1,8 Mio. Franken. Ziel des Stadtrates ist es, die Zusammenführung der beiden Bau- und Zonenordnungen bis 2022 abzuschliessen.
Dokument Grosser Stadtrat:
+ Zusammenführung Bau- und Zonenordnungen Stadtteile Littau und Luzern (Bericht und Antrag 26/2015)
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