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12. August 2015
Wer am Waldrand wohnt und den Garten oder das Haus umbauen will, sieht sich mit verschiedenen Regeln und Interessen konfrontiert. Eine neue Broschüre informiert über die gesetzlichen Anforderungen und allgemeinen Grundsätze.
Der Wald erbringt wichtige Leistungen für Mensch und Umwelt. Er liefert zum Beispiel den einheimischen Rohstoff Holz und bietet Erholungsraum für Menschen oder Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Aus diesem Grund geniesst der Wald einen hohen Schutzstatus. Wer direkt am Waldrand wohnt, muss darum einige Regeln beachten. Im Bereich bis zu 20 Meter zum Wald gelten gemäss Michiel Fehr, Leiter Waldregion Luzern (lawa) für Bau- und Gartenprojekte spezielle Vorschriften. Diese verfolgen das Ziel, die Pflege und Nutzung des Waldes sicher zu stellen und negative Auswirkungen auf die Funktionen des Waldes zu verhindern.

Nebst Informationen zu Baugesetzen enthält die neue Broschüre auch Tipps zur Gartenpflege, weil auch Ablagerungen oder exotische Pflanzen die Funktionen des Waldes negativ beeinflussen können. Stefan Herfort von der Umweltschutzstelle der Stadt Luzern empfiehlt, entlang des Waldes der Natur den Vorrang zu geben. Exotische Problempflanzen wie Kirschlorbeer oder Goldruten sollten sowieso aus dem Garten entfernt werden. Stattdessen motiviert Herfort Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, mit einheimischen Pflanzen den Garten zum Waldrand hin attraktiv zu gestalten und als Lebensraum für Vögel, Schmetterlinge oder Igel aufzuwerten.

Zusätzlich zur Lancierung der Broschüre wurden Mitarbeitende der Gemeindebehörden zu einer Weiterbildung eingeladen. Fachpersonen aus den Bauämtern setzten sich intensiv mit dem Thema Waldrand im Siedlungsgebiet auseinander, um die Bevölkerung gut beraten zu können.

Die neue Broschüre der Regionalkonferenz Umweltschutz RKU und der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) des Kantons Luzern können Interessierte bei der Gemeinde beziehen oder unter http://ublu.ch/waldrand herunterladen.

Die Regionalkonferenz Umweltschutz


Die Regionalkonferenz Umweltschutz (RKU) ist ein regelmässiges Treffen der für das Ressort Umwelt verantwortlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der folgenden 11 Gemeinden der Agglomeration Luzern:

Adligenswil, Emmen, Küssnacht a.R., Rothenburg, Dierikon, Horw, Luzern, Udligenswil, Ebikon, Kriens, Meggen

Stadtrat Adrian Borgula ist Präsident der RKU. Das Sekretariat wird durch die Dienstabteilung Umweltschutz der Stadt Luzern geführt.

Die RKU-Gemeinden koordinieren ihre Tätigkeit im Umweltbereich, führen gemeinsame Projekte durch und nehmen zu umweltrelevanten Vorlagen Stellung. Acht RKU-Gemeinden tragen das Label Energiestadt.
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