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20. Mai 2014
Die Regelungen zum Dauerparkieren in der Stadt Luzern werden vereinfacht. Für die Mehrheit der Parkkarten-Besitzenden ändert sich nichts. Profitieren werden vor allem einheimische Handwerks- und Serviceleute, die für die Jahreskarten weniger bezahlen und künftig auch auf den Parkplätzen mit Parkuhren parkieren können. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich am 26. Juni 2014 die Reglementsrevision beschliessen und die dazugehörende Verordnung sowie weitere Vorschläge zur Optimierung der Parkraumbewirtschaftung zur Kenntnis nehmen. Die Umsetzung ist auf 1. Januar 2015 vorgesehen.
In der Stadt Luzern erlauben Parkkarten das Dauerparkieren auf den Parkplätzen des öffentlichen Grunds. Das Parkkartenreglement regelt die entsprechenden Vorgaben. So werden darin unter anderem die Einteilung in Parkkartenzonen, die Kategorien und Gebühren der Parkkarten sowie deren Bezugsbedingungen festgelegt. Grundsätzlich hat sich dieses Reglement aus dem Jahr 2003 bewährt. Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber, dass Optimierungspotenzial besteht. Aus diesem Grund wurden die gesetzlichen Grundlagen vereinfacht und verbessert.

Die Anpassungen verursachen für die Mehrheit der Parkkarten-Besitzenden keine Mehr-kosten. Zudem bleiben die Gebühren für die Parkuhren unverändert. Auch die Einteilung in die Parkkartenzonen bleibt sich grundsätzlich gleich. Die Anpassungen haben das Ziel, Sonderlösungen und Ungenauigkeiten abzuschaffen, um das System der Parkraumbewirtschaftung zu vereinfachen. So wird zum Beispiel in der Neustadt der Richtung Stadtzentrum gelegene Teil der Zone C neu der Zone D zugeordnet. Der Spezialfall der „Zone N“ im Sternmattquartier wird aufgehoben. Die weissen Parkfelder mit Berechtigung zur Benutzung bis zu drei Stunden werden in blaue Zonen mit Parkkartenberechtigung umgewandelt. Zudem werden die Parkflächen im Stadtteil Littau an das Parkregime im Stadtteil Luzern angepasst.

Einwohnerinnen und Einwohner sowie das Gewerbe der Stadt Luzern werden künftig gegenüber Auswärtigen bevorzugt. So bezahlen Auswärtige bei der Zone Z in den Aussenquartieren neu eine höhere Jahresgebühr als Einheimische, die die Bezugsbedingungen erfüllen. Bei den Jahreskarten für Handwerks- und Serviceleute profitieren Betriebe mit Sitz in Luzern von einer reduzierten Gebühr. Der Geltungsbereich der Parkkarten für Handwerks- und Serviceleute wird zudem auf Parkplätze mit Parkuhren ausgeweitet. Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter gelten nicht mehr als Anwohnende. Neu können Hauptlenkerinnen und Hauptlenker von Geschäftsfahrzeugen, die in der Stadt Luzern wohnen, eine Jahresparkkarte beziehen.

Die Gebühr der 24-Stunden-Parkkarte für die Zone Z (Aussenquartiere) wird erhöht. Die 24-Stunden-Parkkarte für die Blaue Zone bleibt preislich unverändert. Sie kann neu auf allen Parkplätzen der Blauen Zone, aber nicht mehr auf den Parkplätzen mit Parkuhren im Hirschmatt-, Neustadt- und Bruchquartier eingesetzt werden. Für die Parkuhren-Parkplätze kann eine Zwölf-Stunden-Parkkarte bezogen werden.

Der Stadtrat hat seine Vorschläge in eine Vernehmlassung unter anderem bei den Quartiervereinen, den Verkehrs-, Tourismus- und Umweltorganisationen, den Wirtschaftsverbänden sowie den politischen Parteien gegeben. Die zahlreichen Stellungnahmen wurden ausgewertet und haben dazu geführt, dass weitere Anpassungen vorgenommen wurden. So wird zum Beispiel neu eine Übernachtungsparkkarte angeboten, die zwischen 18 Uhr und 11 Uhr gültig ist. Beherbergungsbetriebe können zudem für ihre Gäste Hotelgast-Parkkarten beziehen, die 24 Stunden gültig sind. Da die Beschränkung auf Jahresparkkarten als wenig kundenfreundlich erachtet wurde, werden Parkkarten für Einzelmonate nach wie vor erhältlich sein. Die entsprechende Gebühr ist allerdings im Vergleich zur Jahreskarte um zirka 20 Prozent höher.

Dokument Grosser Stadtrat
+ Optimierung Parkraumbewirtschaftung und Totalrevision Parkkartenreglement. Umsetzung der Massnahmen aus dem Parkraumprojekt (Bericht und Antrag 8/2014)
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Medienmitteilung (PDF, 46.94 kB) Download 0 Medienmitteilung
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