Der Konzessionsvertrag mit CKW aus dem Jahr 1994 ist durch die neueren bundesgesetzlichen Regelungen (Bundesgesetz über die Stromversorgung vom 23. März 2007 (StromVG) sowie Stromverordnung) nur noch teilgültig. Deshalb haben der Verband Luzerner Gemeinden und CKW einen neuen gesetzeskonformen Konzessionsvertrag entwickelt, der in 64 Luzerner Gemeinden bereits Gültigkeit erlangt hat.
Verschiedene Gründe haben den Stadtrat bisher davon zurückgehalten, den neuen Vertrag dem Parlament vorzulegen: der Vollzug der Fusion Littau-Luzern auf Anfang 2010, Empfehlungen der Wettbewerbskommission WEKO im Jahr 2010, die der Bundesrat abgelehnt hat und die zu einer Anpassung des Stromversorgungsgesetzes im Jahr 2012 führten, die Volksinitiative „Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze“ aus dem Jahr 2009, die im September 2012 vom Volk abgelehnt wurde usw.
Nachdem die juristischen Unsicherheiten um die Konzession und den Konzessionsvertrag im Wesentlichen beseitigt sind, beantragt der Stadtrat dem Parlament mit dem Bericht und Antrag 25/2013, dem neuen Konzessionsvertrag mit CKW zuzustimmen.
Der neue Vertrag bildet die Grundlage für eine langfristige gesetzeskonforme Umsetzung der Rechte und Pflichten der Vertragspartner aus dem Recht der Nutzung des öffentlichen Grundes und dessen Abgeltung durch die Konzessionsgebühr. Die Konzessionsgebühren stellen eine wichtige Einnahmequelle für den städtischen Haushalt dar, die sich der Stadtrat vor allem in der gegenwärtig engen Finanzsituation mit dem neuen Vertrag langfristig sichern will.
Die Anwendung der Bedingungen des neuen Vertrages bringt den Haushalten keine spürbare Veränderung der Energiekosten, wie die Entwicklung der Konzessionsgebühren bei ewl zeigt, die die Konditionen des neuen Vertrages schon seit Januar 2010 anwendet. Mit dem neuen Konzessionsvertrag mit CKW wird in Bezug auf die Konzessionsgebühr wieder eine Gleichbehandlung aller Strombezügerinnen und Strombezüger in der Stadt erreicht.
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