Kontrovers diskutierte die Kommission den dritten Teil des Entwicklungsberichtes 11/2012. Dieser sieht die Ausarbeitung einer Detailvorlage vor, die die Auslagerung der städtischen Heime in eine nicht gewinnorientierte Aktiengesellschaft anstrebt, die zu 100 Prozent in städtischem Eigentum verbleiben soll. Nach ausführlicher Diskussion hat die Kommission diesem dritten Teil mehrheitlich zugestimmt.
Die Befürworterinnen und Befürworter beurteilen eine Auslagerung als notwendig, um auf die Herausforderungen der neuen Pflegefinanzierung angemessen zu reagieren. Denn diese setzt die städtischen Heime vermehrt der Konkurrenz und dem Vergleich mit privaten Heimen aus. Sie erachten die Auslagerung als Chance für die städtischen Heime, flexibel auf die zukünftigen Herausforderungen in Sachen Personal und Angebot reagieren zu können. Auch die Verschiebungen im Investitionsbereich, die die städtische Finanzplanung entlasten können, werden als positiv erachtet.
Die Gegnerinnen und Gegner akzeptieren die Tatsache, dass die Folgen der neuen Pflegefinanzierung mehr Flexibilität von den städtischen Heimen fordern. Sie sind allerdings der Meinung, dass eine solche auch als städtische Dienstabteilung zu erreichen sei. Sie kritisieren, dass die Ausarbeitung einer Alternativvariante zur geplanten Auslagerung nicht vorliegt und fordern eine solche Alternative ausdrücklich. Im Zusammenhang mit der Auslagerung befürchten sie primär einen Einflussverlust des Parlamentes bei der Ausrichtung und Gestaltung sowie unter Umständen auch Verschlechterungen im Personalbereich.
Einig waren sich alle, dass ein Gesamtarbeitsvertrag im Pflegebereich zu befürworten und im Falle einer Auslagerung eine politisch wichtige Rahmenbedingung ist.
Im Weiteren stimmt die Sozialkommission dem Geschäftsbericht 2011 im Bereich Sozialdirektion unter ausdrücklicher Verdankung an die Mitarbeitenden einstimmig zu.
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