Die Bewerbungsfrist für die Verpflegungsstände auf öffentlichem Grund ist Ende November abgelaufen. Die Stände werden wiederum so platziert, dass die Altstadt entlastet werden kann. Dieses Konzept hat sich auch aus sicherheitstechnischen Überlegungen bewährt und soll beibehalten werden. Mehr Wert wird auf das Erscheinungsbild der Verpflegungsstände gelegt, nachdem das teilweise wenig fasnächtliche Erscheinungsbild sowohl am Runden Tisch als auch in der Online-Umfrage, welche die Stadt Luzern durchgeführt hatte, kritisiert wurde.
Ziel der Mitglieder des Runden Tisches ist es, dass die bereinigte Wegleitung für die Fasnacht 2012 noch vor Weihnachten online publiziert werden kann. Die wichtigsten Regeln ändern sich nicht.
Der Runde Tisch setzt sich zusammen aus Vertretern der Kult-Ur-Fasnächtler, der Vereinigten, des Luzerner Fasnachtskomitees, der Stadt, der Gewerbepolizei und der Luzerner Polizei. Alle am Runden Tisch getroffenen Entscheide fielen im Konsens.
Wichtigste Sicherheitsregeln für Fasnachtsgruppen (Auszug): Die Zufahrt mit Wagen ist frühestens ab Mittwochabend 22 Uhr vor dem Schmutzigen Donnerstag möglich. Am Aschenmittwoch müssen alle Fasnachtswagen bis 12 Uhr entfernt sein. Parkieren und Verschieben Fasnachtswagen sind so zu parkieren, dass sie die Zufahrt für Notfallfahrzeuge nicht behindern. Die Wagen und allfällige Vorbauten dürfen nicht fest installiert werden und müssen innerhalb von kurzer Zeit und von Hand verschiebbar sein. Brandschutz Informationen auf www.fwluzern.ch, Rubrik Brandschutz. Sicherheit Es muss jederzeit eine Durchfahrt von 3,5 Meter für die Notfallfahrzeuge von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei gewährleistet sein. Fahrverbot Ausserhalb bestimmter Zonen (werden in der Wegleitung zur Fasnacht 2012 ausgewiesen) gilt in der Altstadt das allgemeine Fahrverbot. Weitere Informationen www.fasnacht.stadtluzern.ch |
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