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2. November 2011
Für Verkaufsstände auf öffentlichem Grund an der Fasnacht 2012 sind offizielle Verpflegungszonen vorgesehen. Im Rahmen des runden Tisches wurde Gwärb Lozärn erneut beauftragt, den Betrieb der Verpflegungszonen an der Fasnacht 2012 zu organisieren. Bewerbungen für die rund 20 Verkaufsstände auf öffentlichem Grund können per sofort getätigt werden.
Verkaufsstände auf öffentlichem Grund:
Bewerbungen für Verkaufsstände auf öffentlichem Grund sind bis 30. November 2011 an folgende Adresse zu richten:
Gwärb Lozärn, Postfach 7034, 6000 Luzern 7
E-Mail: info@gwaerb-lozaern.ch

Verkaufsstände auf privatem Grund:
Das Betreiben eines Verkaufsstandes auf privatem Grund ist nach Einverständnis des Grundeigentümers und unter Erfüllung der Auflagen der Stadt Luzern und der Luzerner Polizei möglich. Es ist eine Einzelanlassbewilligung des Kantons nötig.

Gesuche sind bis 30. Januar 2012 an folgende Adresse zu richten:
Luzerner Polizei, Gastgewerbe und Gewerbepolizei, Hallwilerweg 5, 6002 Luzern
E-Mail: ggp@lu.ch, Tel. 041 248 84 55

Erwartet wird, dass die Verkaufsstände im angemessenen Rahmen fasnächtlich dekoriert sind.
Weitere Verkaufsstände und die kostenpflichtige Abgabe von Waren aller Art auf öffentlichem Grund sind verboten.
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