Kopfzeile

Inhalt

16. September 2011
Am 27. Oktober 2011 berät der Grosse Stadtrat von Luzern über zwei Berichte und Anträge zur Zukunft der städtischen Alterspolitik. Mit dem Bericht und Antrag zur Pflegefinanzierung möchte der Stadtrat den Rahmen für die Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung schaffen. Ein zweiter Bericht und Antrag befasst sich mit der Zukunft der städtischen Alterssiedlungen, welche schrittweise erneuert und an die zukünftigen Marktbedürfnisse angepasst werden sollen.
Die Pflegefinanzierung wurde durch die Bundespolitik und in Folge auch vom Kanton Luzern auf den 1. Januar 2011 vollständig neu geregelt. Ungeachtet der Einkommens- und Vermögenssituation werden seither alle pflegebedürftigen Personen von den öffentlichen Händen (Gemeinden oder Kantonen) unterstützt und zwar im Bereich der Spitex oder aber im Bereich der stationären Langzeitpflege, das heisst in den Pflegeheimen.

Die kantonale Politik hat in Luzern diese Aufgabe einzig und allein den Gemeinden überbürdet. Der Stadt Luzern, in der relativ viele ältere, vor allem aber auch hochbetagte Personen leben – im Jahr 2009 waren 6.3 Prozent in der Stadt über 80 Jahre alt – erwachsen darum rund 16 Millionen Franken zusätzliche Pflegekosten. Die Stadt gibt für die Pflege 2011 insgesamt rund 34 Millionen Franken aus. 2016 werden es voraussichtlich 37 Millionen Franken sein.

Steuererhöhung ist nötig
Vor diesem Hintergrund begrüsst die Stadt den Entscheid des Kantonsrates, den soziodemographischen Topf des Finanzausgleichs zusätzlich mit 6 Millionen Franken zu dotieren. Rund die Hälfte dieser Mittel werden der Stadt zugute kommen. Allerdings muss festgehalten werden, dass damit die besondere Belastung der Stadt als Folge ihrer relativ alten Bevölkerung noch lange nicht vollständig ausgeglichen wird. Und ebenfalls ist an dieser Stelle anzumerken, dass die dringend nötige Steuererhöhung für 2013, die der Stadtrat vorschlägt, damit nicht abgewendet werden kann. Alleine mit Sparmassnahmen wird es nicht gehen, es sei denn, wesentliche Dienstleistungen würden abgebaut, im Sozial- und Gesundheitsbereich beispielsweise bei der Spitex, im Altersbereich bei den Zusatzleistungen beziehungsweise Mietzinszuschüssen für einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner, im Familienbereich bei den Zusatzleistungen für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende.

Ein Rahmenkredit für die Pflege
In Zukunft müssen nebst der Spitex Stadt Luzern zahlreiche Leistungsverträge mit privaten Heimen abgeschlossen werden, deren Kosten die Finanzkompetenz des Stadtrates übersteigen. Es wären zahlreiche Leistungsverträge durch das Parlament zu verabschieden. Dies wäre zu kompliziert und würde das politische System zu stark belasten. Dies macht wenig Sinn, nicht zuletzt darum, weil es sich um eine obligatorische Gemeindeaufgabe handelt. Und bei solchen Aufgaben spricht die Erfahrung dafür, dass der Stadtrat und die federführende Sozialdirektion über einen gewissen Gestaltungsspielraum verfügen müssen. Der Stadtrat schlägt nun vor, dass das Parlament mit einem Reglement die Kompetenz zum Abschluss der Leistungsvereinbarungen an den Stadtrat delegiert und einen über drei Jahre laufenden Rahmenkredit verabschiedet. Im Geschäftsbericht wird jeweils über das vergangene Jahr Rechenschaft abgelegt, im Budget wird über die angestrebte Entwicklung im kommenden Jahr berichtet. Und mit dem neuen Dreijahreskredit wird Rechenschaft abgelegt und die Strategie für die Zukunft vorgeschlagen.

Der besagte Rahmenkredit, der nun für 2012 bis 2014 beantragt wird, beträgt für Pflegeleistungen 33,3 Millionen Franken und zusätzlich für die zusätzlich erbrachten Dienstleistungen (Haushilfe- und Betreuungsleistungen) 4 Millionen Franken.

Nicht enthalten in diesem Rahmenkredit sind die Mittel für die Dienstabteilung Heime und Alterssiedlung HAS, die alljährlich über den Leistungsvertrag über das ordentliche Budget gesprochen werden, sowie die Mittel für jene einzelnen Pflegefälle über die ganze Schweiz hinweg, für die die Stadt Luzern zahlungspflichtig ist. Auch diese Mittel werden über das jeweilige Jahresbudget finanziert.

Alterswohnen: Schrittweise Erneuerung
Die Stadt Luzern verfügt über 232 Alterswohnungen in fünf Alterssiedlungen. Der grösste Teil ist in den 70er-Jahren gebaut worden. Vor diesem Hintergrund ist ein Erneuerungsprozess notwendig geworden. Zusätzlich steigen auch die Anforderungen an die Alterswohnungen in Bezug auf Grösse und Komfort und in Bezug auf die Dienstleistungen. In einem ersten Bericht und Antrag im Jahre 2009 hatte der Stadtrat mit Unterstützung des Parlamentes die Mietver-träge über alle Zentren hinweg harmonisiert und angepasst. Nebst der Nettomiete und den Nebenkosten bezahlen nun die Mieterinnen und Mieter eine sogenannte Betreuungspauschale von 50 Franken. Die Stadt steuert zusätzlich pro Wohnung 50 Franken bei, sodass für jede Wohnung monatlich 100 Franken für Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Der Stadtrat möchte nun diese Betreuungspauschalen in Richtung Einkommensabhängigkeit entwickeln.

Bei den Alterswohnungen sollen bei vier Siedlungen bis 2020 keine tief greifende bauliche Änderungen vorgenommen werden. Es kommt aber zu Änderungen:

  • Die Häuser an der Taubenhausstrasse der Alterssiedlung Guggi – nicht jene an der Schlossstrasse – sollen aufgegeben und neu gebaut werden. Noch gibt es kein Projekt. Ein solches Projekt muss erst erarbeitet werden. Vor diesem Hintergrund bleibt genügend Zeit, für die Mieterinnen und Mieter eine geeignete Lösung zu finden. Die Sozialdirektion wird da massgeblich Hilfe und Unterstützung leisten.

  • Nach der Renovierung des Betagtenzentrums Dreilinden (Etappe 1: 2014/15; Etappe 2: 2016/17), wird das Wohnhaus Mythen an der Dreilindenstrasse nicht mehr gebraucht. Es soll abgerissen und durch moderne Alterswohnungen ersetzt werden. Diese Wohnungen sollen die Alterssiedlung Titlis an der Schweizerhausstrasse, ersetzen, die abgebrochen und durch einen Neubau mit Wohnungen ersetzt wird. Auch hier gilt: Bei der Suche nach einer Lösung wird den dannzumaligen Mieterinnen und Mietern von der Sozialdirektion tatkräftig Hilfe und Unterstützung zukommen.

Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege in der Stadt Luzern (Bericht und Antrag 17/2011)
Entwicklung der städtischen Alterssiedlungen (Bericht und Antrag 19/2011)
Name
Medienmitteilung (PDF, 59.12 kB) Download 0 Medienmitteilung