Umsetzung des zweiten Massnahmenpakets der J+S-Agenda 2025
Angesichts dieser Entwicklungen hatte sich das Bundesamt für Sport (BASPO) bereits Ende 2019 mit der J+S-Agenda 2025 das Ziel gesetzt, das Programm zu vereinfachen, indem die Regelungsdichte verringert, die Prozesse vereinfacht, die Digitalisierung vorangetrieben und Fördergefässe optimiert werden. Diese Agenda umfasst drei Massnahmenpakete.
Im ersten Paket wurden bereits im Jahr 2020 Prozesse im Hinblick auf die Einführung der neuen Nationalen Datenbank für Sport (NDS) angepasst. Nach der Aufhebung des Sportarten-Moratoriums (Umsetzung Motion Gmür 17.3605) wurden zudem neue Sportarten zugelassen. Weiter wurden die Lagerbeiträge erhöht (Postulat Campbell 18.3053) sowie die Rahmenbedingungen für die Integration und Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in J+S-Aktivitäten angepasst. Ausserdem wurde die kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zum Besuch von J+S-Kaderkursen eingeführt. Dieses Paket wurde mit der Anpassung der Sportförderungsverordnung vom 3. April 2020 umgesetzt.
Fördergefäss «J+S-Lager» wird auch für Sportvereine geöffnet
Im vorliegenden zweiten Massnahmenpaket, für dessen Umsetzung die Teilrevision der Sportförderverordnung nötig ist, werden nun einzelne Prozesse und Förderbedingungen vereinfacht und vereinheitlicht. Im Zuge dieser Vereinheitlichung wird das Fördergefäss «J+S-Lager» auf Sportvereine und weiteren Organisationen, die J+S-Aktivitäten anbieten, ausgeweitet. Dieses Gefäss stand bisher lediglich Jugendorganisationen, Gemeinden, Schulen, Kantonen sowie nationalen Verbänden offen. Mit dieser Öffnung will der Bundesrat dazu beitragen, noch mehr Kinder und Jugendliche anzusprechen, damit sie sportlich aktiv werden oder bleiben. Gerade jetzt, nach den Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie, sollen sie wieder für den Sport und das regelmässige Sporttreiben begeistert werden.
Die Covid-19-Pandemie hat aber auch neue Erkenntnisse gebracht und dafür gesorgt, dass gerade im Bereich der Digitalisierung der Leiterausbildung mit multimedialen Lernmedien und virtuellen Kursformaten zusätzliche Möglichkeiten geschaffen und damit Fortschritte erzielt werden konnten. Die neuen Regelungen werden auch auf die Bedürfnisse der zunehmenden Digitalisierung und Flexibilisierung im Ausbildungsbereich abgestimmt. Gleichzeitig werden zahlreiche Ausnahmebestimmungen der über 80 Sportarten aufgehoben, durch die das J+S-Regelwerk sehr komplex geworden war. Dies betrifft insbesondere die Regelungen im Bereich Sicherheit, die über alle Sportarten hinweg harmonisiert werden sollen.
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