Die öffentliche Auflage
Weitere Informationen wie zum Beispiel die 14 Teilzonenpläne, auf denen die Angaben zu den Grundstücken zu finden sind, können im Internet unter www.zukunft.stadtluzern.ch oder im Stadthaus bei der Dienstabteilung Stadtentwicklung jeweils von Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 13.30 bis 17 Uhr eingesehen werden. Täglich stehen von 8 bis 9 Uhr und von 16 bis 17 Uhr Fachleute für Auskünfte zur Verfügung. Für eine Beratung ausserhalb der Auskunftszeiten kann vorgängig ein Termin vereinbart werden (Telefon 041 208 85 72).
Während der Auflagefrist können Einsprachen gegen die Änderungen im Zonenplan und im Bau- und Zonenreglement sowie gegen die Waldfeststellungspläne gemacht werden. Die Einsprachen sind bis 16. September 2011 schriftlich und mit begründetem Antrag an den Stadtrat von Luzern, Hirschengraben 17, 6002 Luzern, zu richten.
Die BZO hat für die Stadtentwicklung eine zentrale Bedeutung. In ihr werden die Nutzungsart, das Nutzungsmass und die Bauweise für die Grundstücke festgelegt. So ist zum Beispiel festgelegt, wie dicht und wie hoch in den Quartieren gebaut werden darf, ob in einem Quartier mehrheitlich gewohnt wird und wo auch gearbeitet werden darf. Wie wichtig die BZO ist, zeigen die Medienberichte über neue Standorte von Hochhäusern zum Beispiel im Steghof oder bei der Seeburg, die Diskussionen über das Verhältnis von Wohnungen und Büroflächen in der Innenstadt oder die Einführung einer Tourismuszone.
Neue Wohnungen und neue Arbeitsplätze
Der Stadtrat hat sich seit 2007 intensiv mit der BZO beschäftigt: Wie soll sich die Stadt Luzern in den nächsten Jahrzehnten entwickeln? Was muss sich auf jeden Fall ändern? Was darf sich auf keinen Fall ändern? Die Luzernerinnen und Luzerner konnten 2007 und 2008 in zwei Mitwirkungsverfahren Stellung nehmen. Die vielen Rückmeldungen sind soweit möglich in die BZO eingeflossen.
Mit der Revision will der Stadtrat dafür sorgen, dass in den nächsten Jahren neue Wohnungen und neue Arbeitsplätze in der Stadt Luzern geschaffen werden können. Dazu setzt er auf die innere Verdichtung. Dort, wo es vertretbar ist, darf höher und dichter gebaut werden. Zudem wurde das Regelwerk stark vereinfacht. Die neue BZO ist für die Behörden und die Bauwilligen klarer und einfacher in der Anwendung, lässt aber auch – wo sinnvoll – Spielräume für rasches und flexibles Handeln. Ein drittes Mitwirkungsverfahren im Herbst 2010 zum Entwurf der neuen BZO hat gezeigt, dass die Revision mehrheitlich unterstützt wird. Vor allem die Reduktion der Planungsinstrumente und die Vereinfachung der Vorschriften wurden positiv gewertet. Auch die vorgeschlagene innere Verdichtung, die ein moderates Wachstum in den Bereichen Wohnen und Arbeiten zulässt, wurde grossmehrheitlich unterstützt.
Das weitere Vorgehen
Nach der öffentlichen Auflage werden die Einspracheverhandlungen geführt und die BZO wenn nötig angepasst. Vorgesehen ist, dass die Stadtluzerner Stimmbevölkerung an der Urne abschliessend über die BZO entscheiden kann, damit diese voraussichtlich im Frühjahr 2013 vom Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigt werden kann.
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