An Feiertagen finden generell keine Abfuhren statt.
Im Stadtzentrum mit zwei Kehrichtabfuhren pro Woche werden ausfallende Abfuhren weder vor- noch nachgeholt.
Papier-, Karton- und Grünabfuhren fallen an Feiertagen im ganzen Stadtgebiet ersatzlos aus.
In Gebieten mit einer einmaligen Kehrichtabfuhr pro Woche werden ausfallende Keh-richtabfuhren am Folgetag nachgeholt. Fällt der Folgetag auf einen Sonn- oder Feiertag, findet die Abfuhr einen Tag später statt.
Die Kehrichtabfuhr vom Karfreitag, 22. April 2011, fällt aus und wird am Samstag, 23. April 2011, nachgeholt.
Im Stadtgebiet Littau wird die Kehrichtabfuhr vom Ostermontag, 25. April 2011, am Dienstag, 26. April 2011, durchgeführt.
Bereitstellungsvorschriften
Wir erinnern daran, dass Kehricht ausschliesslich am Tag der Abfuhr (in diesem Fall am Samstag und Dienstag) bis um 7 Uhr morgens bereitgestellt werden darf. An den Feiertagen und am Vorabend der Abfuhr dürfen keine Abfälle auf öffentlichem Grund (Trottoir, Strassenrand) bereitgestellt werden. Kehrichtsäcke, welche über Nacht draussen stehen, werden oft von Tieren auf Futtersuche aufgerissen.
Weitere Informationen über das korrekte Bereitstellen und Entsorgen von Abfällen sind im Abfuhrplan 2011 aufgeführt und auf der Internetseite www.abfall.stadtluzern.ch abrufbar. Bei Fragen steht zudem das Abfalltelefon 041 429 80 20 zur Verfügung.
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