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31. März 2011
Morgen Freitag, 1. April 2011, tritt die neue Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Grundes in Kraft. Der Stadtrat von Luzern hat sie gestützt auf das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes erlassen. Mit den beiden Erlassen wird veränderten Bedürfnissen bei der Nutzung des öffentlichen Grundes Rechnung getragen.

Nach einem umfangreichen Mitwirkungsverfahren bei den betroffenen Kreisen aus Wirtschaft, Veranstaltenden, Quartiervereinen und Parteien verabschiedete der Grosse Stadtrat am 28. Oktober 2010 das Reglement zur Nutzung des öffentlichen Grundes. Das inzwischen vom Regierungsrat genehmigte Reglement und insbesondere nun die dazu gehörende neue Verordnung enthalten Bestimmungen zum gesteigerten Gemeingebrauch (= Benutzung einer öffentlichen Sache, die nicht mehr bestimmungsgemäss oder gemeinverträglich ist und andere Benutzerinnen und Benutzer wesentlich einschränkt, aber nicht ausschliesst) und zur Sondernutzung (= Gebrauch, der nicht bestimmungsgemäss ist und bei dem die Berechtigten eine ausschliessliche Verfügung über einen Teil der Sache erhalten) von öffentlichem Grund.

Im Bereich des gesteigerten Gemeingebrauchs wurden für Veranstaltungen nachvollziehbare Kriterien für die zu erteilenden Nutzungsbewilligungen verankert. Dies sind beispielsweise Massnahmen gegen Lärm, für den Schutz der Umwelt (etwa über Depotsysteme) oder betreffen die Sicherheit. Für Grossveranstaltungen sollen zusätzliche Kriterien gelten. Dazu gehören etwa kombinierte Tickets für die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr und für den Eintritt.

Verordnung fasst die Details zusammen
Geschäftsauslagen, das heisst Warenkörbe, Werbe- und Kleiderständer und Ähnliches, werden im Bereich der Innenstadt pro Eingang zu einem Verkaufsgeschäft und auf maximal 1.5 Quadratmeter beschränkt. Damit soll dem wertvollen Stadtbild von Luzern Sorge getragen und sichergestellt werden, dass die Gassen und Strassen passierbar bleiben. Die Verordnung enthält zudem Details zu den Boulevardbetrieben, Beleuchtungen, Strassendarbietungen, oder Märkten und Messen auf öffentlichem Grund.

Nutzungsdruck ist gestiegen
Der öffentliche Raum in Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität und erfreut sich bei vielen Bevölkerungsgruppen zunehmender Beliebtheit. Er wird zur Erschliessung, aber auch als Treffpunkt, Aufenthaltsort und Veranstaltungsraum genutzt. Der Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum der Innenstädte hat in den letzten Jahren stark zugenommen und mit ihm auch die Probleme. Die Politik hat darauf reagiert und versucht, mit verschiedenen Instrumenten die Situation zu kontrollieren. Über die Zielsetzung dieser Interventionen herrscht weit gehend Einigkeit: Der öffentliche Raum soll allen zur Verfügung stehen, die sich an die geltenden Spielregeln halten.

In Luzern wurde schon vor längerem erkannt, dass den Nutzungskonflikten nicht mit einem Patentrezept begegnet werden kann. Es braucht verschiedene Massnahmen aus den unter-schiedlichsten Bereichen. Sozialpolitik, Stadtplanung, Grünflächenunterhalt, Reinigung, Polizei, SIP und auch die Nutzerinnen und Nutzer selbst müssen einbezogen werden. Das neue Reglement mit seiner Verordnung ist eines dieser Instrumente.
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