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13. August 2021
Der Stadtrat will die Treibhausgasemissionen auf Stadtgebiet bis 2040 auf 0 Tonnen reduzieren. Bis 2050 soll der Energiebedarf auf 2000 Watt Dauerleistung pro Kopf der Bevölkerung halbiert werden. Die Produktion von Solarstrom soll massiv ausgebaut werden und bis 2050 rund ein Viertel des Stromverbrauchs abdecken. Im Mobilitätsbereich setzt sich der Stadtrat für 2040 eine Reduktion des Verkehrsaufkommens um 15 Prozent gegenüber 2010 zum Ziel. Schliesslich sollen bis 2040 alle in der Stadt Luzern immatrikulierten Fahrzeuge elektrisch und/oder erneuerbar angetrieben sein. Dies sind die neuen langfristigen Zielsetzungen, die der Stadtrat mit dem Bericht und Antrag (B+A) 22/2021: «Klima- und Energiestrategie Stadt Luzern» dem Grossen Stadtrat zum Beschluss vorlegt.

Zwar verfügt die Stadt Luzern schon seit 2011 über eine Energie- und Klimastrategie mit langfristig angelegten Zielsetzungen. Jedoch wurden vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der Klimademos 2019 mehrere politische Vorstösse zu diesem Thema überwiesen. Diese verlangten vom Stadtrat eine Verschärfung der Zielsetzungen sowie die Umsetzung von zusätzlichen Massnahmen. Der vorliegende B+A nimmt die Forderungen auf. Der Stadtrat legt darin seine Haltung dar und beantragt dem Stadtparlament die erforderlichen Reglementsänderungen sowie die benötigten personellen und finanziellen Mittel.

Die wichtigsten übergeordneten Ziele sind: 

  • Der Energiebedarf liegt in der Stadt Luzern bei rund 4000 Watt Dauerleistung pro Kopf (Wert 2019 für das Gebiet der Stadt Luzern). Bis ins Jahr 2050 soll er auf 2000 Watt halbiert werden. 
  • Aktuell betragen die Treibhausgasemissionen rund 5,1 Tonnen pro Kopf und Jahr (Wert 2019 für das Gebiet der Stadt Luzern). Bis 2040 sollen diese auf null reduziert werden. 
  • Die Photovoltaikanlagen deckten 2020 rund zwei Prozent des jährlichen Stromverbrauchs. Bis ins Jahr 2050 sollen es 25 Prozent sein. 

Umfassendes Massnahmenpaket

Die verschärften Zielsetzungen des Stadtrates erfordern eine massive Intensivierung der städtischen Klima-, Energie- und Mobilitätspolitik. Der Stadtrat schlägt deshalb ein umfassendes Massnahmenpaket vor. Dieses erhöht die bisherigen Anstrengungen in den Bereichen Strom und Wärme deutlich. Im Bereich der Mobilität will der Stadtrat unter anderem ein «Gesamtkonzept erneuerbare Antriebskonzepte» erarbeiten, das Parkplatzangebot reduzieren und den städtischen Fahrzeugpark nach Möglichkeit bis 2030 auf erneuerbare Antriebssysteme umstellen.

Der Stadtrat hält es zudem für unabdingbar, die Kommunikation mit der Bevölkerung sowie die Vernetzung und Zusammenarbeit mit externen Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft substanziell zu verstärken. Dies in Übereinstimmung mit Forderungen aus dem Grossen Stadtrat und den Ergebnissen nationaler Forschungsprogramme. Der Stadtrat will die dafür notwendigen Ressourcen aufbauen und damit die Grundlage für die breite Unterstützung dieses tief greifenden Transformationsprozesses und die effiziente Umsetzung der Massnahmen schaffen. Insgesamt sind im B+A 32 Massnahmen aufgeführt.

Können sämtliche für den Zeitraum bis zirka 2030 vorgeschlagenen Massnahmen wie geplant umgesetzt werden, leisten diese gemäss Schätzungen die folgenden Beiträge an die Zielerreichung:

  • Energiebedarf: Das Zwischenziel für 2030 kann erreicht werden.
  • Treibhausgasemissionen: Das Zwischenziel für 2030 kann nicht ganz erreicht werden. Es werden rund zwei Drittel der erforderlichen Emissionsreduktion ausgeschöpft.
  • Photovoltaikanlagen: Das Zwischenziel für 2030 kann nicht ganz erreicht werden. Knapp 70 Prozent der zusätzlich erforderlichen Fläche an Solarpanels werden voraussichtlich zugebaut.

Zudem resultieren bedeutende Emissionsreduktionen bei den Luftschadstoffen, was aus gesundheitlicher Sicht relevant ist.

Kosten und Finanzierung

Für die Jahre 2022 bis 2026 rechnet der Stadtrat mit Kosten von rund 46 Mio. Franken. Einerseits sind deutlich erhöhte Einlagen in den Energiefonds erforderlich, andererseits substantielle Mehrinvestitionen. Zudem müssen für die Umsetzung der Massnahmen und die Intensivierung der Kommunikation schrittweise 840 teils befristete, teils unbefristete Stellenprozente geschaffen werden. Hinzu kommt voraussichtlich eine Reduktion der Dividende von ewl energie wasser luzern von rund 12 auf 6 Mio. Franken pro Jahr ab 2024. 

Die Sicherstellung der Finanzierung des Energiefonds soll über zusätzliche Einnahmen bei den zweckgebundenen Abgaben erfolgen: Einerseits will der Stadtrat die Konzessionsgebühren für die elektrischen Verteilnetze erhöhen. Andererseits soll bei Bedarf frühestens ab 2025 ein Klimarappen eingeführt werden.

Die längerfristigen finanziellen Auswirkungen der städtischen Klima- und Energiestrategie sind schwierig abzuschätzen. Die Kostenentwicklung bei den etablierten Energieträgern (Erdöl, Erdgas, Strom) spielen genauso eine Rolle wie die Preisentwicklung bei den alternativen (Photovoltaik, Wind, Speichersysteme, usw.) oder die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Fördergelder von Bund und Kanton. Angesichts dieser sehr dynamischen Entwicklung will der Stadtrat die Umsetzung und Wirkung der Massnahmen erstmals nach fünf Jahren umfassend evaluieren. Er plant, dem Grossen Stadtrat in Zukunft im Fünfjahresturnus, erstmals im Jahr 2026, einen Reportingbericht «Klima-, Energie- und Luftreinhaltepolitik» vorzulegen. Darin wird der Stadtrat die erreichten Fortschritte dokumentieren, den Finanzbedarf und die Finanzierung für die fünfjährige Folgeperiode darlegen und bei Bedarf zusätzliche Mittel beantragen. Damit wird eine laufende Optimierung von ökologisch wirksamen, sozial verträglichen und wirtschaftlich tragbaren Massnahmen möglich

Trotz der absehbaren Mehreinnahmen sind die Auswirkungen der Klima- und Energiestrategie auf den städtischen Finanzhaushalt beträchtlich. Es gab in der Vergangenheit kaum je ein Projekt mit vergleichbar hohen finanziellen Auswirkungen. Dieser Belastung des Finanzhaushalts stehen neben dem Beitrag zum Klimaschutz und der Reduktion der Folgekosten eines ungebremsten Klimawandels weitere volkswirtschaftlich positive Auswirkungen gegenüber. Namentlich profitieren unsere Wirtschaft und das Gewerbe von den erheblichen, durch die Massnahmen ausgelösten Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in zukunftsträchtigen Bereichen. Zudem wird die Abhängigkeit von Energieimporten reduziert. 

Der Stadtrat beantragt dem Parlament Änderungen des Reglements für eine nachhaltige städtische Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik (Energiereglement), des Reglements für eine nachhaltige städtische Mobilität sowie des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grundes. Zur Finanzierung der erforderlichen Sach- und Personalmittel werden dem Grossen Stadtrat vier Sonderkredite über total 32,55 Mio. Franken beantragt. Der Beschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum.

«Strategie Erneuerbare Wärme» von ewl

Parallel zur Überarbeitung der städtischen Klima- und Energiestrategie hat der städtische Energieversorger ewl, der bereits über eine starke Marktposition in der regionalen Wärmeversorgung verfügt, eine «Strategie Erneuerbare Wärme» erarbeitet. ewl setzt sich unter anderem zum Ziel, den Ausbau der Fernwärme- und See-Energie-Versorgung beschleunigt fortzusetzen, die Gas-Infrastruktur zu adaptieren und sich als Investor für die erneuerbare Wärmeversorgung und als Dekarbonisierungspartner von Gemeinden, Arealentwicklern und der Industrie zu positionieren. Die «Strategie Erneuerbare Wärme» ist für ewl finanziell herausfordernd. ewl rechnet mit stark sinkenden Gewinnen und beantragt dem Stadtrat, wie oben ausgeführt, eine Reduktion der Dividende von heute rund 12 auf 6 Mio. Franken.

Transformationsprozess als Generationenprojekt

Nach Ansicht des Stadtrates reicht die Herausforderung des fortschreitenden Klimawandels weit über technische Lösungen hinaus. Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Projekt. Gefordert ist ein eigentlicher Transformationsprozess, in dem Bisheriges grundsätzlich hinterfragt wird. Es braucht von uns allen Offenheit für Veränderungen und Neues. Wollen wir die Klimaerwärmung stoppen, müssen wir als Gesellschaft bestehende Verhaltensweisen überdenken und offen sein für neue Werte, Ideen und zukunftsfähige Lebensstile.

Mit dem vorliegenden B+A geht der Stadtrat einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Er lädt alle Akteure ein, offen, konstruktiv, kreativ mitzudenken und eigene Beiträge zu leisten. Dies in Zusammenarbeit mit den staatlichen Institutionen, aber auch im beruflichen und privaten Umfeld. Nur so wird es gelingen, die zu Recht hoch gesteckten Ziele zu erreichen.

Zeitplan

Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich am 16. Dezember 2021 über die Vorlage entscheiden. Die Stimmbevölkerung wird dann in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 über die beantragten Reglementsänderungen und Sonderkredite befinden können.

Beilagen:

Link:
Bericht und Antrag 22/2021 ‹‹Klima- und Energiestrategie››

Name
Klima- und Energiestrategie Medienmitteilung 13.08.2021 Download 0 Klima- und Energiestrategie Medienmitteilung 13.08.2021
Klima- und Energiestrategie, Faktenblatt 1 ‹‹Strategische Zielsetzungen›› Download 1 Klima- und Energiestrategie, Faktenblatt 1 ‹‹Strategische Zielsetzungen››
Klima- und Energiestrategie, Faktenblatt 2 ‹‹Massnahmenplanung›› Download 2 Klima- und Energiestrategie, Faktenblatt 2 ‹‹Massnahmenplanung››
Klima- und Energiestrategie, Faktenblatt 3 ‹‹Kosten und Finanzierung›› Download 3 Klima- und Energiestrategie, Faktenblatt 3 ‹‹Kosten und Finanzierung››
Strategie erneuerbare Warme Medienmitteilung ewl 13.08.2021 Download 4 Strategie erneuerbare Warme Medienmitteilung ewl 13.08.2021
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