Das neue Taxireglement wurde im September 2014 vom Grossen Stadtrat verabschiedet und trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Das alte Reglement verstiess in verschiedener Hinsicht gegen höherrangiges Recht wie beispielsweise die Wirtschaftsfreiheit (Gleichbehandlung der Mit-bewerber) und die Binnenmarktgesetzgebung (freier Marktzugang). Das Resultat: Eingesessene Taxiunternehmen wurden bevorzugt, neue Anbieter diskriminiert. Gegen das neue Reglement haben etablierte Luzerner Taxiunternehmen Beschwerde eingereicht. Das Kantonsgericht hat diese Mitte 2015 abgewiesen.
Neu müssen die Bewilligungen jeweils alle fünf Jahre öffentlich ausgeschrieben werden. Für die 50 Standplätze vergibt die Stadt ab 2018 maximal 100 Taxi-Betriebsbewilligungen. Das sind gleich viele wie bisher. Taxifirmen erhalten gemäss Reglement neu maximal nur noch die Hälfte aller ausgeschriebenen 100 Bewilligungen und pro Unternehmen maximal acht Plätze. An der ersten Ausschreibung für die Jahre 2018 bis 2022 haben 120 Bewerberinnen und Bewerber (Private wie auch Firmen) für insgesamt 220 Taxi-Betriebsbewilligungen teilge-nommen. 10 Taxifirmen und 40 unabhängige Taxifahrer haben mit überzeugenden Bewer-bungen höhere Punktezahlen erreicht als die anderen Mitbewerber und somit den Zuschlag erhalten. Alle Bewerber haben diesen Mittwoch schriftlich den Entscheid der Stadt erhalten.
Bei der Beurteilung der Gesuche wurden Punkte anhand eines Kriterienkatalogs verteilt. Dabei wurde dem Aspekt Qualität hohe Bedeutung zugemessen. Wer sich beispielsweise am Qualitäts-Programm des Schweizer Tourismus beteiligt, erhält zusätzliche Punkte. Dabei geht es etwa um ein permanentes, systematisches Überprüfen der eigenen Qualitätsstandards wie Sauberkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Pluspunkte gibt es etwa für bargeldlose Be-zahlmöglichkeiten sowie den Einsatz von umweltschonenden Autos.
Die Stadt wird laufend prüfen, ob die versprochenen Qualitätsmerkmale auch angeboten werden.
Bei der erstmaligen Ausschreibung konnten einige bisherige Bewilligungsinhaber nicht mehr berücksichtigt werden, weil ihre Bewerbung nicht ausreichend Punkte erzielt hatte. Es steht diesen Taxifahrern jedoch frei, auch nach dem 1. Januar 2018 Taxidienstleistungen anzubieten. Allerdings dürfen sie dies nicht mehr ab den öffentlichen Standplätzen der Stadt Luzern tun.
Luzern ist schweizweit die erste Stadt, welche die Taxibewilligungen öffentlich ausschreibt. Entsprechend war es bei diesem Pilotprojekt nicht möglich, auf Erfahrungswerte aus anderen Gemeinden zurückzugreifen. „Wir haben Neuland betreten und sind überzeugt, mit dieser Ausschreibung die Qualität der Taxidienstleistungen erhöhen zu können. Profitieren sollen die Kunden“, sagt Mario Lütolf, Leiter Stadtraum und Veranstaltungen.
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