Zudem soll der Umwandlungssatz, der heute 6,2 Prozent beträgt (Rücktrittsalter 65), gesenkt werden. Andere Vorsorgeeinrichtungen haben diesen Schritt bereits vollzogen. Eine Senkung des Umwandlungssatzes bewirkt grundsätzlich tiefere Rentenleistungen bei künftigen Pensionierungen. Um das heutige Leistungsziel der PKSL (60 Prozent der zuletzt versicherten Besoldung im Rücktrittsalter 65) aufrechterhalten zu können, sind kompensatorische Massnahmen nötig: Zeitgleich mit dem Inkrafttreten einer künftigen Senkung des Umwandlungssatzes soll die versicherte Besoldung erhöht werden. Damit würde zugleich eine Anpassung der versicherten Besoldung an die geltende bundesrechtliche Regelung erfolgen.
Neu soll es Mitarbeitenden der Stadt Luzern, die nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterbeschäftigt werden, ausserdem möglich sein, ihre Vorsorge auf eigenes Verlangen bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, höchstens bis zur Vollendung ihres 68. Altersjahres, weiterzuführen.
Der Antrag des Stadtrates wird voraussichtlich am 26. November 2015 im Grossen Stadtrat debattiert.
Dokument Grosser Stadtrat:
+Pensionskasse Stadt Luzern (Bericht und Antrag 29/2015)
Name | |||
---|---|---|---|
Medienmitteilung (PDF, 140.17 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung |