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23. Oktober 2015
Der Stadtrat will das Finanzierungsreglement der Pensionskasse Stadt Luzern (PKSL) ändern. Sanierungsmassnahmen zur Behebung einer Unterdeckung sollen neu geregelt werden. Geplant ist auch ein tieferer Umwandlungssatz, der durch eine Erhöhung der versicherten Besoldung kompensiert werden soll.
Sanierungsmassnahmen zur Behebung einer Unterdeckung der Pensionskasse – namentlich Sanierungsbeiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden – müssen reglementiert sein, so die Vorgabe des Bundes. Für die PKSL fehlt bis heute eine entsprechende Reglementsbestimmung. Die Pensionskasse soll finanziell stabil und planungssicher bleiben. Der Stadtrat will deshalb die maximalen Sanierungsbeiträge für Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Falle einer Unterdeckung der Kasse verbindlich festlegen und im Finanzierungsreglement verankern.

Zudem soll der Umwandlungssatz, der heute 6,2 Prozent beträgt (Rücktrittsalter 65), gesenkt werden. Andere Vorsorgeeinrichtungen haben diesen Schritt bereits vollzogen. Eine Senkung des Umwandlungssatzes bewirkt grundsätzlich tiefere Rentenleistungen bei künftigen Pensionierungen. Um das heutige Leistungsziel der PKSL (60 Prozent der zuletzt versicherten Besoldung im Rücktrittsalter 65) aufrechterhalten zu können, sind kompensatorische Massnahmen nötig: Zeitgleich mit dem Inkrafttreten einer künftigen Senkung des Umwandlungssatzes soll die versicherte Besoldung erhöht werden. Damit würde zugleich eine Anpassung der versicherten Besoldung an die geltende bundesrechtliche Regelung erfolgen.

Neu soll es Mitarbeitenden der Stadt Luzern, die nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterbeschäftigt werden, ausserdem möglich sein, ihre Vorsorge auf eigenes Verlangen bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, höchstens bis zur Vollendung ihres 68. Altersjahres, weiterzuführen.

Der Antrag des Stadtrates wird voraussichtlich am 26. November 2015 im Grossen Stadtrat debattiert.

Dokument Grosser Stadtrat:
+Pensionskasse Stadt Luzern (Bericht und Antrag 29/2015)
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