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13. Oktober 2015
Die Bau- und Zonenordnung (BZO) ist neben der Gesamtplanung und dem Voranschlag eines der wichtigsten strategischen Führungsinstrumente der Stadt Luzern. Sie ist die Grundlage für die baulich-räumliche Entwicklung der Stadt. Nach der Fusion von Littau und Luzern gibt es in der Stadt zwei unterschiedliche Planwerke. Sie sollen zusammengeführt werden, um unter anderem Verunsicherungen und Mehraufwand beim Vollzug zu beseitigen. Der Stadtrat beantragt beim Parlament für diesen mehrjährigen Prozess einen Rahmenkredit von 1,8 Mio. Franken.
Die BZO ist ein zentrales Steuerungsinstrument für die räumliche Stadtentwicklung. In ihr werden die Nutzungsart, das Nutzungsmass und die Bauweise für die einzelnen Grundstücke festgelegt. Die aktuelle BZO des Stadtteils Littau wurde im Mai 2009, jene des Stadtteils Luzern im Juni 2014 vom Regierungsrat genehmigt. Eine Zusammenführung der beiden Bau- und Zonenordnungen ist nicht nur als Ziel in der Gesamtplanung 2015–2019 aufgeführt, sondern drängt sich auch aufgrund übergeordneter Vorgaben des Kantons und des Bundes auf. Zudem kann im Rahmen der Zusammenführung die unübersichtliche Situation bei den Gestaltungs- und Bebauungsplänen im Stadtteil Littau bereinigt werden.

Innere Verdichtung

Um die Planbeständigkeit der BZO Luzern sicherzustellen, werden für den Stadtteil Luzern im Rahmen des Zusammenführungsprozesses nur Anpassungen an die übergeordneten Vorgaben gemacht. Im Stadtteil Littau werden die Anpassungen zu einer Gesamtrevision der BZO führen. Dabei wird geprüft, wo eine sinnvolle innere Verdichtung möglich ist und wie Siedlung und Verkehr optimal aufeinander abgestimmt werden können.

Ziel des Stadtrates ist es, künftig mit Teilrevisionen zu arbeiten und Gesamtrevisionen nur noch ausnahmsweise durchzuführen. Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit Teilrevisionen eine höhere Flexibilität in dynamischen Räumen ermöglicht wird sowie gezielter und effizienter auf neue Entwicklungen und raumwirksame Veränderungen eingegangen werden kann. Zudem können die Verfahrensdauer und der Aufwand deutlich reduziert werden.

Raumentwicklungskonzept

Um die Ziele zu erreichen, braucht es eine Gesamtsicht über das gesamte Stadtgebiet. Als erster Schritt wird deshalb ein Raumentwicklungskonzept erarbeitet, in dem die Ziele und die Strategie der künftigen räumlichen Entwicklung der Stadt Luzern formuliert sowie Entwicklungspotenziale für Wohnen und Arbeiten, zentrale Orte und Freiräume sowie Bewegungsräume definiert werden.

In diesem Zusammenhang wird auch ein Entwicklungskonzept für den Littauerboden erarbeitet. Im Littauerboden hat es rund neun Hektaren unbebaute Arbeitszone sowie weitere Flächen, die heute der Landwirtschaftszone oder keiner bestimmten Nutzung zugewiesen sind. Das Entwicklungskonzept soll die gesamtstädtische Bedeutung und die künftige städtebauliche Entwicklung des Littauerbodens aufzeigen.

1,8 Mio. Franken

Die Zusammenführung der beiden Bau- und Zonenordnungen ist rechtlich, technisch und verfahrensmässig ein äusserst anspruchsvoller und komplexer Prozess, für den es eine vertiefte fachliche Diskussion und den Einbezug der Bevölkerung und der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer braucht. Der Stadtrat beantragt beim Parlament dafür einen Rahmenkredit von 1,8 Mio. Franken. Ziel des Stadtrates ist es, die Zusammenführung der beiden Bau- und Zonenordnungen bis 2022 abzuschliessen.

Dokument Grosser Stadtrat:
+ Zusammenführung Bau- und Zonenordnungen Stadtteile Littau und Luzern (Bericht und Antrag 26/2015)
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