Mit Bericht und Antrag 27 vom 15. Oktober 2014 „Initiative ‚Sonne auf Luzerner Dächern (Flachdach-Initiative)‘“ beantragte der Stadtrat dem Grossen Stadtrat, den Stimmberechtigten die Ablehnung der Initiative zu empfehlen. Bei der Behandlung der Vorlage am 18. Dezember 2014 im Grossen Stadtrat sprachen sich die Volksvertreter grossmehrheitlich für die Rückweisung zur Überarbeitung an den Stadtrat aus. Der Stadtrat wurde beauftragt, einen Gegenvorschlag vorzulegen. Im Energiereglement sei die Verdreifachung der Solarstromproduktion in der Stadt Luzern bis 2025 als neues Ziel vorzusehen.
Gegenvorschlag des Stadtrates
Der Stadtrat ist bereit, dem Grossen Stadtrat den gewünschten Gegenvorschlag in Form eines neuen Art. 5a „Zielsetzungen für Solarstrom und solare Wärme“ im Reglement für eine nachhaltige städtische Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik (Energiereglement) vorzulegen. Die vom Grossen Stadtrat verlangte Verdreifachung der Solarstromproduktion bis 2025 ist nach Ansicht des Stadtrates ein realistisches Ziel. Sie entspricht einer Erhöhung der installierten Anlagenleistung von heute 4,1 Megawatt Peak (MWp, siehe "Erläuterungen") auf 12,3 MWp im Jahre 2025. Daraus kann eine Solarstromproduktion von 11 Gigawattstunden (GWh, siehe "Erläuterungen") pro Jahr erwartet werden. Zum Vergleich: Der Stromverbrauch auf Stadtgebiet betrug im Jahr 2014 rund 463 GWh. Es werden aber zusätzliche Fördermittel erforderlich sein, um die durch den Gegenvorschlag verlangte Erhöhung des heutigen jährlichen Anlagenzubaus um rund einen Drittel zu erreichen.
Im Bereich der thermischen Solaranlagen erachtet der Stadtrat eine Verdreifachung der Produktion bis 2025 als nicht realistisch. Hier soll erreicht werden, dass die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre fortgeschrieben werden kann, was ungefähr einer Verdoppelung der Absorberfläche (siehe "Erläuterungen") von heute rund 5‘000 m2 auf rund 10‘000 m2 im Jahre 2025 entsprechen würde. Pro Jahr würden rund 5,3 GWh Solarwärme erzeugt, womit 2025 etwa 7 % des Brauchwarmwasserbedarfs abgedeckt werden könnten.
Erhöhung der Einlagen in den Energiefonds
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat mit dem vorliegenden Bericht und Antrag gleichzeitig eine Änderung des Art. 9 „Finanzierung“ des Energiereglements. Die Einlagen in den Energiefonds sollen in den kommenden Jahren schrittweise erhöht werden. Dies aus folgenden Gründen:
Seit dem laufenden Rechnungsjahr 2015 ist die jährliche Einlage in den Energiefonds stark reduziert. Sie beträgt noch 500‘000 Franken pro Jahr und liegt damit deutlich unter den zurzeit jährlich benötigten Fördermitteln von rund 1 Mio. Franken. Dank der vorhandenen Reserven konnte die Fördertätigkeit bisher ungeschmälert weitergeführt werden. Der vorliegende Gegenvorschlag und die von der Stimmbevölkerung im Jahre 2011 mit deutlichem Mehr beschlossene Intensivierung der Energie-, Klima und Luftreinhaltepolitik sind nun noch mit einem zusätzlichen Finanzbedarf verbunden. Es ist absehbar, dass der Fonds spätestens im Laufe des Jahres 2019 erschöpft sein wird, wenn die Einlagen in den kommenden Jahren nicht kontinuierlich erhöht werden.
Im Rahmen des Projektes „Haushalt im Gleichgewicht“ hat sich der Stadtrat in einer Gesamtschau aller Aufgaben, Projekte und zu erwartenden Herausforderungen vertieft auch mit der finanziellen Situation des Energiefonds befasst. Unter Berücksichtigung aller bekannten Fakten kommt er zum Schluss, dass der ausgewiesene Mehrbedarf im aktuellen finanzpolitischen Umfeld nur mit gewissen Abstrichen erfüllt werden kann. Es wird erforderlich sein, bestehende Fördergegenstände und neue Massnahmen in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Überlegungen zu priorisieren und teilweise zeitlich nach hinten zu verschieben.
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat neu jährliche Einlagen in den Energiefonds von 575‘000 Franken (2017), 975‘000 Franken (2018) bzw. 1,375 Mio. Franken (ab 2019).
Ablehnung der Initiative
Die Initiative der Jungen Grünen lehnt der Stadtrat nach wie vor ab. Er ist der Ansicht, dass die Initiative zu stark auf die Sonnenenergie fokussiert. Er möchte es den Bauträgern überlassen, ob sie erneuerbare Energien nutzen oder verstärkt in eine überdurchschnittlich gute Gebäudeisolation investieren wollen. Weil die Initiative fordert, dass die Sonnenergienutzung auf Flachdächern vorzusehen ist, führt sie zu einer Ungleichbehandlung mit Gebäuden mit Schrägdächern und mit weiteren geeigneten Flächen wie Fassaden oder Brüstungen. Schliesslich wirft der Initiativtext verschiedene Detailfragen auf, die sich zurzeit nicht beantworten lassen. Ausmass und Tragweite eines Teils der Initiativforderungen lassen sich damit zurzeit nicht genügend zuverlässig abschätzen.
Volksabstimmung voraussichtlich am 29. November 2015
Die Revision des städtischen Energiereglements ist der direkte Gegenvorschlag des Stadtrates zur Initiative „Sonne auf Luzerner Dächern (Flachdach-Initiative)“. Die Baukommission wird sich mit der Vorlage am 28. Mai 2015 befassen. Der Grosse Stadtrat wird am 25. Juni 2015 über Initiative und Gegenvorschlag befinden. Initiative und Gegenvorschlag werden den Stimmberechtigten in einer Doppelabstimmung voraussichtlich am 29. November 2015 unterbreitet.
Erläuterungen: MWp: Abkürzung für Megawatt Peak (Spitzenleistung), Einheit der maximalen Leistung eines Photovoltaik-Kraftwerks. Ein MWp = 1‘000 Kilowatt Peak (kWp). http://www.solarserver.de/wissen/lexikon/m/mwp.html GWh: Abkürzung für Gigawattstunden. Ist eine Maßeinheit der Arbeit bzw. der Energie. Eine GWh = 1‘000‘000 kWh (Kilowattstunden) Die Absorberfläche bezeichnet den Teil eines Solarthermiekollektors, welcher effektiv die Sonnenenergie auffängt und die Wärme an den Solarkreislauf abgibt. http://www.solarserver.de/wissen/lexikon/a/absorber.html |
Dokument Grosser Stadtrat:
+ Sonne auf Luzerner Dächern (Bericht und Antrag 9/2015)
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