Warum ein neues Regime?
Die Arbeitsgruppe „Cartourismus Luzern“, in der sich Vertreter der Stadt Luzern, der Anrainergeschäfte, der City Vereinigung, der Quartiervereine und Luzern Tourismus engagierten, zog aufgrund von verkehrstechnischen Erhebungen das Fazit, dass der Schwanenplatz während der touristischen Hochsaison im Sommer (inklusive der ersten Oktober-Woche = chinesische Golden Week) zwischen 17 und 19 Uhr überlastet ist. An Werktagen sind zudem die Verkehrsfrequenzen auf dem Strassennetz rund um den Schwanenplatz (Schweizerhofquai, Seebrücke) ab zirka 16 Uhr sehr hoch. Auch das Fussgängeraufkommen im Raum Schwanenplatz ist aufgrund der Feierabendzeit ab zirka 17 Uhr hoch. Entsprechend sind Massnahmen zu diesen Zeiten gefordert. Der Stadtrat entschied sich daher für die Variante, die Bewirtschaftung des Schwanenplatzes und des Löwenplatzes auf Basis neuer Verkehrsanordnungen entsprechend anzupassen.
Neues Regime / Anordnungen
Der Ausstieg am Schwanenplatz ist jederzeit möglich. Von 17 bis 20 Uhr ist das Einsteigen nicht mehr gestattet. Der Ein- und Ausstieg am Löwenplatz ist jederzeit möglich. Das Parkieren am Löwenplatz ist zwischen 16 und 20 Uhr nicht mehr gestattet. Den Anweisungen der Verkehrslotsen ist strikte Folge zu leisten. Nach dem Ausstieg wird den Carfahrern empfohlen, auf einem der verfügbaren Carparkplätze (P1–P5) zu warten, bis die Gruppe abholbereit ist.
Parkierungsmöglichkeiten bestehen auf folgenden Plätzen der Stadt: P1 Kasernenplatz, P2 Inseli, P3 Landenbergstrasse / Alpenquai, P4 Lido / Brüel (Verkehrshaus) und P5 Löwenplatz (Parkieren von 16 bis 20 Uhr nicht gestattet). Seit Oktober 2014 kann im Übrigen die Busspur Haldenstrasse durch Reisebusse mitbenutzt werden. Um wartenden Gästen etwas zusätzlichen Raum mit einer Sitzgelegenheit auf dem Löwenplatz anbieten zu können, werden ein Car- und einige der gedeckten Moto-Parkplätze umgenutzt. Zusammen mit dem Kanton werden im Raum Zürichstrasse - Alpenstrasse Optimierungsmöglichkeiten für die Fussgängerquerungen geprüft. Mit entsprechenden Anpassungen ist im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2015 zu rechnen.
Die Pilotphase soll dazu genutzt werden, die neuen Anordnungen auszuwerten und womöglich ergänzenden Optimierungsmassnahmen einzuleiten. Dabei werden auch die Entwicklungen im Umfeld des Löwenplatzes (Kultur- und Tourismusangebot) berücksichtigt.
Hinweis auf die Finanzierung
Sowohl am Schwanen- als auch am Löwenplatz sorgen Parkwächter dafür, dass die Nutzung der Plätze der Bestimmung gemäss erfolgt und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Seit dem 1. Januar 2014 werden diese Parkwächter durch die Besitzer der angrenzenden Ladengeschäfte finanziert. Die Bewirtschaftung des neuen Verkehrsregimes bringt zusätzliche Aufwendungen mit sich. Die Kosten bewegen sich in der Grössenordnung von total rund 500‘000 Franken pro Jahr.
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