Im März 2013 hat der Stadtrat von Luzern der Bildungsdirektion, Abteilung Kultur und Sport, den Auftrag erteilt, neue Rechtsgrundlagen für die Nutzung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen in der Stadt Luzern zu erarbeiten. Ziel ist die Definition von Vergabekriterien, welche der heutigen Praxis entsprechen und den Nutzenden sowie den Infrastrukturen gerecht werden.
Das neue Tarifsystem
Im neuen Tarifsystem sind die Art der Nutzer (Tarifklassen) und die Art der genutzten Infrastruktur (Tarifstufen) tarifbildend. Bei den Nutzern wird unterschieden zwischen städtischen Vereinen und Organisationen gegenüber nichtstädtischen und kommerziellen Organisationen.
Die neuen geplanten Tarife für Hallen, Aussenspielfelder und Räume basieren auf einer durchschnittlichen Vollkostenrechnung pro Stunde und beinhalten einen Amortisationsteil und einen Anteil an Unterhaltskosten. Mit der heutigen Tarifordnung wird ein Deckungsgrad von 4,9 Prozent erreicht (Vollkosten rund 8 Mio. Franken; Einnahmen rund Fr. 390‘000.–). Mit dem neuen Tarifsystem kann ein Deckungsgrad von 11 Prozent erreicht werden (Vollkosten rund 8 Mio. Franken; Einnahmen rund Fr. 900‘000.–).
Nutzer | Tarifklassen | ||
1 | 2 | 3 | |
Wie bis anhin | 50-75 % der Vollkosten | 100 % Vollkosten | |
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Einführung der Tarife
Bei den Vereinen der Tarifklasse 1 erfolgt eine stufenweise Einführung der neuen Tarife, sofern sich eine Veränderung nach oben gegenüber dem heutigen Besitzstand ergibt. Die Einführung erfolgt über 3 Jahre.
Mit der Einführung des neuen Tarifsystems fällt die Übergangslösung, die nach der Fusion in Kraft trat, für die Stadtgebiete Littau und Reussbühl weg. Die Vereine dieser beiden Stadtteile werden nun den anderen städtischen Vereinen und Organisationen gleichgestellt. Die Vereine der Stadt Luzern wurden über die Anpassungen vorinformiert.
Investitionskredit für die Sanierung von Aussensportanlagen
Das Ressort Aussensport (RASA) der Stadtgärtnerei ist in Absprache mit der Dienstabteilung Kultur und Sport (KUS) für den Betrieb und Unterhalt der städtischen Aussensportanlagen zuständig. In diesem Zusammenhang nimmt das RASA jährlich Teil- oder Totalsanierungen von städtischen Rasenspielfeldern vor. Seit 2011 ist die Stadt Luzern mit stark steigenden Unterhaltkosten im Bereich der Aussenspielfelder konfrontiert, u. a. bedingt durch eine erhöhte Anzahl von Vereinen, welche die Aussenspielfelder nutzen, sowie eine Zunahme der Fläche durch die Fusion Littau-Luzern. Es wird davon ausgegangen, dass ein Rasenspielfeld alle 25 Jahre saniert werden sollte. Eine Totalsanierung eines Rasenspielfeldes liegt bei zirka Fr. 250‘000.– bis Fr. 300‘000.– und muss aufgrund der Höhe in die Investitionsrechnung aufgenommen werden.
Das RASA hat deshalb einen Erneuerungs- und Sanierungsplan bis 2024 erstellt, in dem aufgezeigt wird, wie hoch die notwendigen Investitionen in den nächsten Jahren sein werden, um die Aussenspielfelder weiterhin bespielen zu können. Diese Investitionen sollen ab 2016 in die Investitionsrechnung eingestellt werden.
Gleichzeitig sollen die Mehrerträge, welche durch das neue Tarifsystem generiert werden, dem Unterhalt der Sportanlagen, und somit den Nutzern, zu Gute kommen.
Bei den Sportanlagen geschieht dies dadurch, dass die zusätzlichen Erträge für die Abschreibung der zu tätigenden Investitionen verwendet werden. Damit kann eine zusätzliche Verschuldung der Stadt vermieden werden. Bei den Schulräumen fliessen die Erträge direkt in die Laufende Rechnung.
Dokument Grosser Stadtrat:
+ Sportanlagen und Schulräume in der Stadt Luzern (Bericht und Antrag 4/2015)
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