Für die Hängeordnung auf den Holzbrücken ist heute der Stadtrat zuständig. Der Grosse Stadtrat kann mit Vorstössen Änderungen an dieser Hängeordnung beantragen und abschliessend darüber entscheiden. Eine Volksinitiative oder eine fakultatives Referendum ist nicht möglich. Aus Sicht des Stadtrates muss die Hängeordnung eine Aufgabe der Exekutive bleiben. Denn eine Änderung dieser Ordnung kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Fachstellen des Bundes und des Kantons erfolgen. Dazu braucht es die Fachkompetenz der städtischen Dienstabteilung Städtebau.
Ein Bekenntnis zur Stadtgeschichte und zum Original
Die Kapellbrücke ist ein Denkmal von nationaler Bedeutung und steht unter kantonalem und eidgenössischem Schutz. Sie ist nicht nur eine weltbekannte Touristenattraktion, sondern hat auch für die Luzernerinnen und Luzerner eine hohe Bedeutung. Der Stadtrat ist gewillt, diese Qualitäten zu erhalten. Die Hängeordnung von 2002 unterstützt dieses Anliegen. Darin ist festgehalten, dass auf der Kapellbrücke lediglich Originalbilder aufgehängt werden. Dazu gehören die Bilder, die den Brand der Kapellbrücke überstanden haben, und der Zyklus des heiligen Mauritius aus dem 17. Jahrhundert. Da mit den noch vorhandenen Originalbildern nicht alle Joche der Kapellbrücke bestückt werden können, bleiben diese leer und erinnern so an den Brand der Kappellbrücke am 18. August 1993. Die Hängeordnung von 2002 ist somit ein Bekenntnis zur Geschichte der Kapellbrücke und zur Geschichte der Stadt Luzern.
Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege hat 2009 in einem Gutachten aufgezeigt, dass die Kopien von Jost Schumacher den qualitativen Anforderungen nicht genügen. Zudem können die Bilder im Freien nicht aufgehängt werden, da sie zu wenig stabil sind und sie in kurzer Zeit vergilben würden. Der Stadtrat sieht auch keinen Anlass, die Originalbilder der Spreuerbrücke durch Bildrekonstruktionen zu ersetzen. Gutachten zeigen, dass die konservatorischen Bedingungen ausreichend sind und das Belassen der Bilder auf der Brücke deshalb vertretbar ist. Hinzu kommt, dass die Hängung der Bildkopien zusätzliche Kosten verursacht. Die Originalbilder müssten in geeigneten Räumen eingelagert werden. Da die Bildkopien wegen der Witterung im Winter abgehängt werden müssen, würden Kosten für den Transport und die Lagerung entstehen. Zudem müssten auch die Bildkopien regelmässig restauriert werden.
Offen für neue Lösungen
Der Stadtrat hat Verständnis für den Wunsch, die Lücken zu schliessen und damit die Nachvollziehbarkeit und Lesbarkeit des gesamten Zyklus zu verbessern. Er ist deshalb bereit, eine neue Hängeordnung auf der Kapellbrücke zu prüfen. Dazu braucht es einen breit abgestützten Prozess, in den auch die Stellen der Denkmalpflege von Bund und Kanton einbezogen werden müssen. Denn die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, Veränderungen an der Hängeordnung durch sie bewilligen zu lassen. Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, Lösungen zu finden, die der regionalen, nationalen und weltweiten Bedeutung der Kapellbrücke gerecht werden.
Dokument Grosser Stadtrat:
+ Initiative "Die Bilder gehören auf die Kapellbrücke - Änderung der Zuständigkeit" (Bericht und Antrag 18/2014)
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