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27. Juni 2014
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die neue Bau- und Zonenordnung (BZO) für den Stadtteil Luzern genehmigt. Damit treten der neue Zonenplan und das neue Bau- und Zonenreglement in Kraft.
Die BZO ist ein Steuerungsinstrument für die räumliche Stadtentwicklung. In ihr werden die Nutzungsart, das Nutzungsmass und die Bauweise für die Grundstücke geregelt. So ist zum Beispiel festgelegt, wie dicht und wie hoch gebaut werden darf, ob in einem Quartier mehrheitlich gewohnt wird und wo auch Arbeitsplätze angesiedelt werden können. Von Gesetzes wegen müssen Bau- und Zonenordnungen alle 10 bis 15 Jahre überprüft und angepasst werden.

Am 9. Juni 2013 haben die Stimmberechtigten der Stadt Luzern die revidierte Bau- und Zonenordnung für den Stadtteil Luzern mit 60 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Anfang Juni 2014 hat der Regierungsrat des Kantons Luzern die BZO genehmigt. Damit tritt sie ab sofort in Kraft. Baubewilligungen können nun gestützt auf die neuen Bestimmungen erteilt werden. Bei der Planung von Bauprojekten muss nur noch die neue BZO beachtet werden, da der Grundzonenplan von 1994 und die 13 Bebauungspläne mit der Regierungsratsgenehmigung aufgehoben wurden.

Die zur BZO eingegangenen Beschwerden wurden mit zwei Ausnahmen vom Regierungsrat abgewiesen. Die abgewiesenen Beschwerden können ans Kantonsgericht weitergezogen werden.

Der Regierungsrat hat einige Punkte der BZO wegen laufenden Verfahren, ergänzenden Abklärungen oder wegen Änderungen im Raumplanungsgesetz zurückgestellt. So wird der Regierungsrat zum Beispiel erst später über die Tourismuszone entscheiden, weil noch Abklärungen zu den Beschwerden gemacht werden müssen. Auch über den Hochhausstandort Steghof hat der Regierungsrat noch nicht entschieden, da zum Zeitpunkt des Entscheids noch eine Stimmrechtsbeschwerde hängig war, die das Bundesgericht inzwischen abgewiesen hat. Zudem kann die neue Bauzone im Salzfass erst genehmigt werden, wenn der kantonale Richtplan angepasst worden ist.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass die neue BZO eine Balance zwischen den Interessen der Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt schafft und so mithilft, dass sich Luzern qualitätsvoll weiterentwickeln kann. Der Stadtrat geht davon aus, dass dank dem bereits heute vorhandenen Potenzial sowie jenem, dass in der BZO neu geschaffen wird, in den nächsten 10 bis 15 Jahren in der Stadt Luzern neue Wohnungen für 6200 bis 8800 Personen und 3000 bis 4800 neue Arbeitsplätze entstehen können. Dazu setzt der Stadtrat auf die innere Verdichtung. Dort, wo es vertretbar und im Zonenplan vorgesehen ist, darf höher und dichter gebaut werden.
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