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19. Dezember 2013
Während den vergangenen Monaten hat sich die Stadtgärtnerei intensiv mit diversen Planungen und Projekten im Zusammenhang mit dem Thema Sterben-Tod in der Stadt Luzern befasst. Ab dem 1. Januar 2014 stehen nun drei bedeutende Veränderungen an. Die Einführung von Bestattungsgebühren, vier neue Bestattungsangebote im Friedhof Friedental und der Erlass einer einheitlichen Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen in der vereinigten Stadtgemeinde.
Mit der Verabschiedung des Berichts und Antrages „Gesamtstrategie 2013 – Umsetzung der Massnahmen des 4-Mio.-Pakets in der Kompetenz des Grossen Stadtrates“ hat der Grosse Stadtrat die Einführung von Bestattungsgebühren ab dem 1. Januar 2014 beschlossen. Die Nettokosten des Bestattungs- und Friedhofwesen werden die Stadtkasse voraussichtlich um 250‘000 Franken pro Jahr entlasten. Die Kalkulation dieser neuen Gebühren basiert auf den Selbstkosten. Die kundenfreundlichen und pietätvollen Dienstleistungen im Bestattungs- und Friedhofwesen kosten die Stadt Luzern jährlich rund 3 Mio. Franken. Mit der Einführung der neuen Gebühren wird ein kleiner Teil (rund 8%) dieser Kosten weiterverrechnet.

Bei der Erdbestattung und Urnenbeisetzung bleibt weiterhin eine Bestattungsart für Verstorbene mit letztem Wohnsitz in Luzern kostenlos. Um dem Wunsch der Verstorbenen oder der Angehörigen Rechnung tragen zu können, ist entweder eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung in ein Reihengrab unentgeltlich. Alle anderen Bestattungsarten kosten neu zwischen 350 und 800 Franken. Die Kremation (jedoch ohne Urne) bezahlt weiterhin die Stadt Luzern. Bei Verstorbenen mit letztem Wohnsitz ausserhalb der Stadt Luzern werden in Zukunft die gesamten Selbstkosten verrechnet.

Neue Bestattungsangebote
Voraussetzung für den Mehrerlös von 250‘000 Franken pro Jahr ist die Einführung von neuen und zeitgemässen Bestattungsformen. Die Bedürfnisse und Wünsche hinsichtlich des Ortes der Bestattung oder der Beisetzung ändern sich. Im Friedhof Friedental gibt es neu Eichenwald- und Baumgräber sowie ein Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung für Urnenbeisetzungen und ein Gemeinschaftsgrab für Erdbestattungen. Diese Angebote tragen der oben erwähnten Entwicklung Rechnung und sind eine Alternative zu den traditionellen Begräbnissen.

Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen
In der vereinigten Stadtgemeinde (Littau und Luzern) existieren zurzeit zwei unterschiedliche Verordnungen über das Bestattungs- und Friedhofwesen. Sie wurden jetzt in verschiedenen Fragen angepasst und zusammengeführt. Bei der Ausarbeitung und Entscheidfindung dieser Grundlagen wurden die betroffenen Organisationen und Verbände wie die Friedhofkommission, die Denkmalpflege, der Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister, die Glaubensgemeinschaften, usw., mit einbezogen und ihre Rückmeldungen berücksichtigt. Gestützt darauf hat der Stadtrat nun die neue Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen erlassen.

Der bestehende Ratgeber und die zusätzlichen Broschüren zum Thema Sterben-Tod wurden gemäss diesen Veränderungen überarbeitet. Entstanden ist auch ein neues Infoblatt mit sämtlichen Dienstleistungen und Preisen der Friedhofverwaltung. Alle diese Dokumentationen können ab dem 6. Januar 2014 bei der Friedhofverwaltung im Friedhof Friedental bezogen werden.
www.friedhof.stadtluzern.ch
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