Weiter forderte der Stadtrat die Bauherrschaft auf, bis am 28. Juni 2013 die Unternehmerwerkverträge für den Bau der Talstation und den Bau des Schräglifts einzureichen.
Diese eingeforderten Unterlagen (Werkverträge für Baumeisterarbeiten, Elektroinstallationen, Unterverteilung und Schräglift) sind innert Frist bei der Stadt Luzern eingetroffen und wurden verwaltungsintern geprüft. Damit sind aus Sicht des Stadtrates die geforderten Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Baubewilligung im Bezug auf das Datum vom 28. Juni 2013 erfüllt. Ebenfalls konnte die Bewilligung für das Baugesuch Projektänderung Talstation durch die Baudirektion erteilt werden.
Damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass die Bauarbeiten an der Talstation in den nächsten Wochen aufgenommen und bis im Herbst 2013 abgeschlossen werden können. Diese erfolgen in sorgfältiger Abstimmung und Koordination mit den Bauarbeiten der SBB (Lärmschutzmassnahmen und Sicherungsmassnahmen Eisenbahnbrücke im Bereich Gütschbahn).
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