Die Stadt Luzern verfolgt das Ziel, dass sich der Durchgangsverkehr nicht in den Quartierstrassen, sondern auf den Hauptverkehrsachsen abwickeln soll und ergreift darum Massnahmen, mit denen die beiden Quartierstrassen vom Verkehr und Lärm entlastet werden. Zudem bringen die Massnahmen mehr Sicherheit für den Fuss- sowie den sehr regen Veloverkehr. Die Massnahmen wurden zusammen mit den Quartiervereinen, weiteren beteiligten Gruppierungen und unter Miteinbezug der Quartierbewohner erarbeitet.
Zur Verringerung des Durchgangsverkehrs ist geplant, auf der Bruchstrasse einen kurzen Einbahnabschnitt zwischen der Kasimir-Pfyffer-Strasse und der Klosterstrasse in Richtung Norden einzuführen. Auf der Taubenhausstrasse soll ein Fahrverbot (Zubringerdienst gestattet) installiert werden. Die reine Durchfahrt wird damit ausdrücklich verboten. Für die Anwohner und Besucher der Taubenhausstrassen sowie der direkt angrenzenden Nebenstrassen wird das Befahren weiterhin erlaubt sein. Die Bruchstrasse und die Taubenhausstrasse bleiben in beide Richtungen für Fahrräder befahrbar. Zudem sollen beim Knoten Reckenbühlstrasse/Taubenhausstrasse die Vortrittsverhältnisse zugunsten der von Fahrrädern stark frequentierten Taubenhausstrasse geändert werden.
Die Publikation der oben beschriebenen Verkehrsanordnungen findet im Kantonsblatt am 22. Juni 2013 statt.
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