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21. August 2012
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) löst als unabhängige Fachbehörde den Stadtrat als Vormundschaftsbehörde ab. Der Stadtrat hat eine Präsidentin, eine Vizepräsidentin sowie fünf Behördenmitglieder angestellt, welche ihre Arbeit am 1. Januar 2013 aufnehmen.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist ab 1. Januar 2013 für alle erstinstanzlichen Entscheidungen im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Unter anderem prüft sie Gefährdungsmeldungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, ordnet wo nötig Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen an, verfügt fürsorgerische Unterbringungen, fällt Entscheidungen im Zusammenhang mit Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen, regelt das Besuchsrecht, räumt auf Antrag die gemeinsamen elterlichen Sorge ein und genehmigt Unterhaltsverträge für Kinder unverheirateter Eltern.

Die Fachbehörde ist in zwei Kammern mit je einer Präsidentin und zwei Mitgliedern aufgeteilt. Beide Kammern bearbeiten sowohl Fälle aus dem Kindes- wie auch dem Erwachsenenschutz, was eine optimale gegenseitige Vertretung ermöglicht. Bis Ende 2015 müssen alle bisherigen vormundschaftlichen Massnahmen für Erwachsene durch Beistandschaften nach neuem Recht ersetzt sein. Damit diese Zusatzaufgabe bewältigt werden kann, hat der Stadtrat für die Dauer von drei Jahren ein weiteres KESB-Mitglied eingesetzt, das keiner der beiden Kammern fest zugeteilt ist.

Als Präsidentin der KESB amtet Pia Zeder, welche nach acht Jahren als Leiterin der Amtsvormundschaft seit 2009 die Dienstabteilung Sekretariat der Vormundschaftsbehörde (SVB) der Stadt Luzern führt und seit Sommer 2011 das Projekt KESB leitet. Vizepräsidentin und zweite Kammerpräsidentin wird Bettina Bannwart, zurzeit stellvertretende Leiterin des Büros für Gleichstellung Basel-Stadt. Als KESB-Mitglieder hat der Stadtrat Ugo Bertona, Susanne Flaad, Thomas Hofstetter, Anna Messmer und Bernadette Wagner ernannt. Vier der sieben Personen wechseln stadtintern von der Dienstabteilung SVB zur KESB.

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch sieht eine interdisziplinäre Zusammensetzung der KESB vor. Mit den sieben vom Stadtrat bestimmten Personen wird diese Vorgabe erfüllt. Die KESB der Stadt Luzern deckt schwergewichtig die Disziplinen Recht und Sozialarbeit ab. Zwei Mitglieder verfügen jedoch zusätzlich über Ausbildung und Berufserfahrung als Primarlehrerinnen, womit in der Behörde auch pädagogisches Wissen nutzbar ist.

Mit der Verabschiedung des B+A Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hat der Grosse Stadtrat am 24. Mai 2012 die Grundlage für den Betrieb der KESB für drei Jahre geschaffen. In einem Evaluationsbericht zu Beginn des Jahres 2015 soll über die ersten Erfahrungen der KESB berichtet und gestützt darauf über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Zusammensetzung KESB ab 1. Januar 2013
NameFunktion KESBPensum KESBAusbildungAktuelle Berufstätigkeit
Pia ZederPräsidentin100%Juristin, RechtsanwältinLeiterin SVB
Bettina BannwartVizepräsidentin80%Primarlehrerin, Juristin, RechtsanwältinJuristin und stv. Leiterin Gleichstellungsbüro BS
Susanne FlaadMitglied70%Juristin, Rechtsanwältin, MediatorinJuristin Rechtsdienst SVB
Anna MessmerMitglied70%Primarlehrerin, JuristinJuristin Rechtsdienst SVB
Ugo BertonaMitglied100%KV, SozialpädagogeSozialarbeiter Fachstelle punkto Jugend und Kind Kanton ZG
Thomas HofstetterMitglied80%Handelsdiplom, SozialarbeiterSozialarbeiter Jugendanwaltschaft Kanton LU
Bernadette Wagnera.o. Mitglied70%KV, Gemeindeschreiber- und GrundbuchverwalterpatentStv. Leiterin SVB, Bereichsleiterin Revisorat und Kanzlei SVB
Pensum total 570%  


Weitere Informationen über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB):
http://www.stadtluzern.ch/dl.php/de/4f30e6d4aaf46/070212_KES-Medienmitteilung.pdf
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