- Anpassung der Besoldungsordnung (Besoldungstabelle) gemäss Personalreglement, d.h. der Mindestansatz der untersten Lohnklasse wird einmalig um Fr. 120.– angehoben und die Anzahl der Lohnklassen wird von bisher 28 auf neu 25 gekürzt.
- Schaffung einer zusätzlichen Managementreihe bei den Richtfunktionen. Damit werden die oberen Führungsfunktionen neu geregelt.
- Der Stadtrat erhält zusätzlich zur geltenden Regelungskompetenz der individuellen Besoldungsanpassungen und der Beschreibung der Richtfunktionen die Regelungskompetenz für die Zuordnung der einzelnen beruflichen Tätigkeiten zu einer Richtfunktion und dieser zu einer Lohnklasse. Mit dieser Flexibilität kann der Stadtrat zielgerichtet und zeitgerecht auf Veränderungen im Arbeitsmarkt reagieren.
- Der Grundsatz der öffentlich-rechtlichen Anstellung wird neu auch auf befristete Anstellungen ausgeweitet.
- Die in der letzten Revision eingeleitete Delegation der Regelungskompetenzen wird weitergeführt. Der Grosse Stadtrat hält weiterhin die Grundsätze der Anstellungsbedingungen im Reglement fest. Die Ausführungsbestimmungen und Detailregelungen erlässt der Stadtrat in einer Verordnung. Dies beispielsweise in den Bereichen Flexibilisierung der Arbeitszeit und Arbeitsformen, Ferienregelung, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall.
Mit dieser Teilrevision wird ein sozialverträgliches und finanzpolitisch vertretbares Paket vorgelegt, das von den Personalverbänden und den Gewerkschaften mitgetragen wird. Die Stadt Luzern sichert sich mit dieser Teilrevision ihren Platz als konkurrenzfähige und attraktive Arbeitgeberin im schweizerischen Arbeitsmarkt.
Teilrevision des Personalreglements der Stadt Luzern (Bericht und Antrag 19/2012)
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