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1. Dezember 2011
Die Hotels Schweizerhof, Palace, National, Europe, Montana, Hermitage, Seeburg und Gütsch sind für das Image und das Ortsbild von Luzern prägend und für den Tourismus wichtig. Um deren Erhalt zu sichern, werden sie im Rahmen der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) in die Tourismuszone umgezont.
Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Luzern aus dem Jahr 1994 wird zurzeit überarbeitet. Der Stadtrat will unter anderem eine Tourismuszone einführen. Sie soll sicherstellen, dass Hotelanlagen erhalten bleiben, die das Image und das Ortsbild von Luzern prägen und für den Tourismus wichtig sind. Dagegen haben sich Luzerner Hoteliers gewehrt. Stadt und Hoteliers haben deshalb vereinbart, eine Taskforce für die Lösungsfindung einzusetzen. Hanspeter Balmer, Balmer-Etienne AG, wurde mit der Leitung der Arbeitsgruppe beauftragt.

Die Taskforce hat sich darauf geeinigt, die Tourismuszone einzuführen. Sie wird im Artikel 10 der revidierten BZO geregelt. In der Tourismuszone sind nur Bauten, Anlagen und Nutzungen insbesondere für Hotels, Restaurants und Casinos zulässig. 20 Prozent der Fläche können aber für Wohn- und Arbeitsnutzungen verwendet werden. Weitere solche Nutzungen sind nur möglich, wenn sie den touristischen Zweck sichern oder optimieren. Dazu müssen die Hotels der Stadt ein Gutachten vorlegen. So oder so muss das Erdgeschoss oder in Hanglagen das Untergeschoss publikumsorientiert – zum Beispiel mit einem Restaurant – genutzt werden. Darüber hinaus hat die Taskforce vereinbart, eine Arbeitsgruppe zu initiieren, in der die Stadt, die Hotels und die Tourismusorganisationen Massnahmen erarbeiten, die die direkt betroffenen Hotels sowie die gesamte Hotellerie und den Tourismus in der Stadt Luzern fördern. Zudem wird ein touristisches Leitbild für die Stadt Luzern erarbeitet.

Alle Beteiligten sind mit der gefundenen Lösung zufrieden. Für die Stadt ist wichtig, dass die Veräusserung einer in der Tourismuszone liegenden Hotelliegenschaft zur Erzielung von reinen Spekulationsgewinnen verhindert werden kann. Ein zweites "Tivoli" kann es nicht mehr geben. Für einige betroffene Hoteliers bedeutet die Tourismuszone zwar eine Einschränkung, sie haben aber immer noch genügend Freiheiten. Zudem besteht – wenn sich ein Hotel nicht mehr nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten fortführen lässt – die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit den Behörden eine nicht touristische Nutzung bis und ohne Erdgeschoss zu installieren. Denn es macht auch aus Sicht der Stadt keinen Sinn, einen Hotelbetrieb aufrechterhalten zu wollen, der im Markt nicht mehr bestehen kann.
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