gewährleisten zu können, plant das Luzerner Kantonsspital Luzern verschiedene Aus- und Neubauten. Das Areal des Kantonsspitals ist für diese Weiterentwicklung allerdings eher zu klein. Deshalb hat der Kanton mit dem Luzerner Kantonsspital beschlossen, einen Bebauungsplan zu erarbeiten, der es dem Kantonsspital erlaubt, punktuell höher zu bauen. Der Bebauungsplan wird Mitte Dezember 2011 dem Grossen Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
Eine Grundlage für diesen Bebauungsplan war eine Studie, die aufzeigt, welche Gebäudehöhen städtebaulich und landschaftlich verträglich sind. Anhand dieser Studie wurden die maximalen Gebäudehöhen in den verschiedenen Baubereichen auf dem Areal festgelegt. Grundsätzlich gilt die Fassadenhöhe von 21 Meter, wie sie auch in der neuen BZO festgelegt sein wird. Punktuell kann das Kantonsspital aber höher bauen. Der höchst mögliche Bau ist für die Erweiterung des Spitalzentrums vorgesehen. Für diesen Bau darf die Gebäudehöhe bergseits gemessen maximal 26 Meter betragen. Ein zweites Bettenhochhaus ist also nicht realisierbar.
Im Bebauungsplan sind auch zwei Baumzonen ausgeschieden, die die Begrünung nördlich und südlich sichern. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Waldabstand zu sichern, sind zudem im Bereich Friedentalstrasse eine Waldrodung sowie eine Einzonung in die Zone für öffentliche Zwecke vorgesehen.
Keine Einsprachen
Der Bebauungsplan Kantonsspital ist vom 18. August bis 16. September 2011 öffentlich aufgelegen. Gegen die Planungen auf dem Areal Kantonsspital sind keine Einsprachen eingegangen. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich Mitte Dezember 2011 über den Bebauungsplan befinden. Anschliessend wird er dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung unterbreitet.
Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit dem Bebauungsplan eine gute Lösung für alle Beteiligten gefunden wurde. Sie ermöglicht dem Kantonsspital, die nötigen Aus- und Neubauten zu realisieren. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass sich diese Aus- und Neubauten sowohl städtebaulich, als auch landschaftlich gut in die Umgebung integrieren. So ist das Kantonsspital laut Bebauungsplan verpflichtet, ein Freiraum-, Erschliessungs- und Parkierungskonzept zu
erarbeiten und bei grösseren Bauvorhaben Konkurrenzverfahren wie zum Beispiel Architek-turwettbewerbe durchzuführen.
Neuer Bebauungsplan Kantonsspital Luzern (Bericht und Antrag 25/2011)
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