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8. November 2011

Aufgrund verschiedener (teilweise) überwiesener Vorstösse hat der Stadtrat im April 2011 der Spezialkommission des Grossen Stadtrates einen Bericht zu einer weiteren Revision der Gemeindeordnung (GO) zukommen lassen und ihr diesen im Sinn einer Auslegeordnung (Zusammenfassung Diskussionspunkte und Haltung des Stadtrates) zur Diskussion unterbreitet. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse von zwei Kommissionssitzungen verzichtet der Stadtrat entsprechend der einstimmig oder mehrheitlich geäusserten Auffassung der Kommissionsmitglieder darauf, dem Grossen Stadtrat im jetzigen Zeitpunkt Anpassungen der GO betreffend Programmartikel, Ratsgrösse, Amtszeitbeschränkung, Gliederung Direktionen und Ratssekretariat zu unterbreiten.

In zwei Punkten jedoch wird der Stadtrat aktiv:

  • Er wird dem Grossen Stadtrat bis Anfang nächsten Jahres einen Bericht und Antrag vorlegen, der Aufgaben und Stellung des Finanzinspektorats zum Gegenstand hat und in dem entsprechende Präzisierungen im Finanzhaushaltreglement beantragt werden. Ein Zwi-schenbericht wurde der Geschäftsprüfungskommission (GPK) unterbreitet.

  • Mit dem nun vorliegenden Bericht und Antrag werden eine Formulierung sowie die dazugehörigen Erläuterungen vorgelegt für eine Ergänzung der Gemeindeordnung als rechtliche Grundlage zur Schaffung einer städtischen Ombudsstelle. Angesichts der prekä-ren Finanzlage beantragt der Stadtrat jedoch dem Grossen Stadtrat – obschon er im Grundsatz die Einführung einer Ombudsstelle befürwortet – vorderhand auf diese neue freiwillige Dienstleistung zu verzichten.

Bei der anvisierten Ombudsstelle können Beanstandungen gegen das städtische Personal vorgebracht werden. Eingeschlossen sind auch die Lehrpersonen an den städtischen Schulen. Überprüfen soll die Ombudsstelle auch Beanstandungen gegen den Stadtrat; hingegen ist der Grosse Stadtrat als politisches Gremium von einer Überprüfung durch die Ombudsstelle aus-genommen. Ausdrücklich nicht erwähnt werden auch Fondsverwaltungen oder stadträtliche Kommissionen. Hier ist bei eventuellen Beanstandungen zuerst die zuständige Verwaltungs-stelle bzw. der Stadtrat anzurufen.

Die Erfahrung in den Städten, die bereits heute eine Ombudsstelle führen, hat gezeigt, dass sich Verwaltungsangestellte ebenfalls an die Stelle wenden, auch wenn dies so nicht aus-drücklich vorgesehen ist. Mitarbeitende der Stadt Luzern können bereits heute die Dienstabteilung Personal zur Auskunftserteilung und Beratung hinzuziehen. Darüber hinaus besteht mit der Schlichtungsstelle gemäss Personalreglement ein paritätisch zusammengesetztes Vermittlungsgremium. Die Schlichtungsstelle behandelt auf Begehren einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters bzw. im Rahmen des Vorverfahrens zu einer verwaltungsgerichtlichen Klage Streitigkeiten, welche die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis betreffen (Art. 2 lit. e und Art. 53 Personalreglement). Eine Anrufung der Ombudssstelle durch das städtische Personal wegen Beanstandungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, soll deshalb erst möglich sein, wenn eine Beratung bzw. Vermittlung durch die Dienstabteilung Personal und die Schlichtungsstelle zu keiner Einigung geführt hat. Zudem ist festzuhalten, dass die Schlichtungsstelle auch weiterhin zuständig bleibt als notwendige Anlaufstelle zur Vermitt-lung im Rahmen des Vorverfahrens zu einer verwaltungsgerichtlichen Klage.

Die Kosten für eine Ombudsstelle in der Stadt Luzern dürften sich zwischen Fr. 150‘000.– und Fr. 300‘000.– pro Jahr bewegen. Diese Kosten sind zurzeit weder budgetiert noch in der Finanzplanung berücksichtigt.


Teilrevision der Gemeindeordnung (Bericht und Antrag 26/2011)
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