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3. November 2011
Per 21. Oktober 2011 hatte der Stadtrat als Sofortmassnahme bis Dezember 2011 nächtliche Fahrverbote an der Werkhofstrasse, der Dammstrasse und bei der Einfahrt in die Reussinsel eingeführt. Weil das Fahrverbot von zahlreichen Freiern vom Bahnhof her mit der Einfahrt in die Werkhofstrasse umgangen wurde, wird ab kommendem Freitag zusätzlich die Durchfahrt von der Rösslimattstrasse über die Bürgenstrasse nach der Werkhofstrasse verboten.
Bei der Kontrolle der Fahrverbote hat die Luzerner Polizei festgestellt, dass die Werkhofstrasse weiterhin stärker als erwartet von Freiersuchverkehr befahren wird. Dies ist möglich, weil bislang die Einfahrt in die Werkhofstrasse vom Bahnhof her erlaubt war. Die Erfahrungen zeigen, dass zahlreiche Freier offenbar den langen Umweg über den Bahnhof in Kauf nehmen, um mehrmals durch die Werkhofstrasse zu fahren. Zudem führt dieser Freiersuchverkehr für die Polizei zu Umsetzungsproblemen des Fahrverbots.

Ab Freitag, 4. November 2011, wird deshalb zusätzlich zu den bestehenden Fahrverboten die Fahrstrecke vom Bahnhof her durch die Rösslimattstrasse und die Bürgenstrasse in beide Richtungen gesperrt. Die Signalisation erfolgt in gleicher Form wie die bisherigen Fahrverbote. Ein Hinweis zur Durchfahrtssperre wird bereits bei der Ausfahrt des Parkhauses Frohburg und auf der Höhe des neuen Universitätsgebäudes in Form des Signals "Sackgasse" platziert. Der Alpenquai und das Lakefront Center sind via Bahnhof jederzeit erreichbar. Die Zu- und Wegfahrt für Anwohnende ist wie bisher rund um die Uhr gestattet.

Die Entwicklung wird laufend beobachtet. Wenn nötig werden weitere Anpassungen vorgenommen. Ziel der Sofortmassnahmen ist es, die Anwohnenden bis Inkrafttreten des Reglements über die Strassenprostitution von den negativen Auswirkungen der Strassenprostitution zu schützen.
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