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19. Oktober 2011
Die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Luzern ist vom 18. August bis 16. September 2011 öffentlich aufgelegen. Während dieser Zeit hatten die Luzernerinnen und Luzerner Gelegenheit, die Planungsunterlagen zu studieren. Am 16. September 2011 ist die Einsprachefrist abgelaufen. Es sind rund 230 Einsprachen eingegangen.
Alle Einwohnerinnen, Einwohner sowie alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Stadt Luzern haben Mitte August einen Bericht erhalten, in dem der Prozess, das weitere Vorgehen sowie die wichtigsten Neuerungen in der BZO und deren Auswirkungen erklärt werden. Weitere Informationen wie zum Beispiel die 14 Teilzonenpläne, auf denen die Angaben zu den Grundstücken zu finden sind, konnten im Internet und im Stadthaus eingesehen werden. Viele Luzernerinnen und Luzerner haben die Unterlagen im Stadthaus studiert. Auch die Möglichkeit, sich von Fachleuten beraten zu lassen, wurde rege genutzt.

Insgesamt wurden rund 230 Einsprachen eingereicht. Es gab Einsprachen zu den Dichtebestimmungen und Anzahl Geschosse (rund 60), zu den Zonenabgrenzungen (rund 40), zum Schutzzonenverlauf (rund 10), zu Baulinienänderungen (rund 10), zu Baubestimmungen und zum Wohnanteil (rund 30), zu den Hochhausstandorten (rund 30), zur Tourismuszone (rund 30), zu Umwelt und Naturschutz (rund 10 und eine Sammeleinsprache) und zur Waldgrenze (rund 10).

Sichten und auswerten

Über den Inhalt der Einsprachen können noch keine Aussagen gemacht werden. Die Einsprachen werden zur Zeit gesichtet und ausgewertet. Anschliessend werden die Einspracheverhandlungen geführt. Im Falle einer gütlichen Einigung wird die BZO in einzelnen Punkten angepasst. Die Änderungen werden mit einer zweiten öffentlichen Auflage bekannt gemacht.

Nach der zweiten Auflage wird die revidierte Bau- und Zonenordnung dem Grossen Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Da die neue Bau- und Zonenordnung dem fakultativen Referendum untersteht, wird davon ausgegangen, dass die Stadtluzerner Stimmbevölkerung an der Urne über die BZO entscheiden kann. Anschliessend wird sie dem Regierungsrat des Kantons zur Genehmigung vorgelegt.

Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO):
www.zukunft.stadtluzern.ch
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