Insgesamt wurden rund 230 Einsprachen eingereicht. Es gab Einsprachen zu den Dichtebestimmungen und Anzahl Geschosse (rund 60), zu den Zonenabgrenzungen (rund 40), zum Schutzzonenverlauf (rund 10), zu Baulinienänderungen (rund 10), zu Baubestimmungen und zum Wohnanteil (rund 30), zu den Hochhausstandorten (rund 30), zur Tourismuszone (rund 30), zu Umwelt und Naturschutz (rund 10 und eine Sammeleinsprache) und zur Waldgrenze (rund 10).
Sichten und auswerten
Über den Inhalt der Einsprachen können noch keine Aussagen gemacht werden. Die Einsprachen werden zur Zeit gesichtet und ausgewertet. Anschliessend werden die Einspracheverhandlungen geführt. Im Falle einer gütlichen Einigung wird die BZO in einzelnen Punkten angepasst. Die Änderungen werden mit einer zweiten öffentlichen Auflage bekannt gemacht.
Nach der zweiten Auflage wird die revidierte Bau- und Zonenordnung dem Grossen Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Da die neue Bau- und Zonenordnung dem fakultativen Referendum untersteht, wird davon ausgegangen, dass die Stadtluzerner Stimmbevölkerung an der Urne über die BZO entscheiden kann. Anschliessend wird sie dem Regierungsrat des Kantons zur Genehmigung vorgelegt.
Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO):
www.zukunft.stadtluzern.ch
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