Luzern entwickelt sich, die Stadt wächst und wird dichter. Bis 2035 soll die Bevölkerungszahl von heute 81‘500 Personen auf rund 97‘500 ansteigen. Im gleichen Umfang soll die Zahl der Arbeitsplätze zunehmen. Damit auch die Qualität dieser Entwicklung stimmt, gilt es, die richtige Balance zwischen den Interessen von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu finden. Grundlage für die qualitätsvolle Entwicklung von Luzern ist die Bau- und Zonenordnung (BZO). Sie ist für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich und regelt, wie und wo in der Stadt Luzern gebaut werden darf.
Die Unterlagen der öffentlichen Auflage sind unter www.bzo.stadtluzern.ch einsehbar.
Wirtschaftsstandort stärken
Für die Teilrevision der BZO hat der Stadtrat 22 Anpassungen definiert. Um den Wirtschaftsstandort zu stärken soll zum Beispiel ermöglicht werden, dass der Hauptsitz der Luzerner Kantonalbank ausgebaut werden kann. Dazu werden zwei zusätzliche Vollgeschosse und Technikaufbauten ermöglicht und die Fassadenhöhe entsprechend angepasst. Damit die Feuerwehr, die Blaulichtorganisationen, ewl energie wasser luzern und Teile der städtischen Verwaltung samt Wohnungen in der geplanten Bebauung auf dem ewl-Areal an der Industriestrasse die optimale Dichte und Raumhöhen erhalten, werden die Überbauungsziffer und die zulässige Fassadenhöhe erhöht. Zudem wird mit der Teilrevision auch dafür gesorgt, dass der Hauptsitz der CSS Versicherung an der Tribschenstrasse ausgebaut werden kann oder im Regionalen Eiszentrum künftig neben dem Sportbetrieb auch andere Nutzungen möglich sind. Mit der Umzonung in die Wohn- und Arbeitszone wird sichergestellt, dass die Eishalle weiterhin betrieben werden kann.
Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus
Umzonungen, Anpassungen der Baulinien oder der Fassadenhöhen dienen auch der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zum Beispiel in der Würzenbachmatte, in der Maihofhalde, am Abendweg, Am Rain, im Himmelrich, in der Industriestrasse oder auf dem Areal an der Kleinmatt-/Bireggstrasse, wo nach dem Umzug der Feuerwehr auf das ewl-Areal an die Industriestrasse ebenfalls gemeinnützige Wohnungen entstehen sollen.
Sicherung von Freiräumen
Viele Anpassungen wurden auf Grund von Gerichtsurteilen, Beschwerdeverfahren, neuen übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und Volksentscheiden nötig. So wird das Ensemble Zentral- und Hochschulbibliothek mit Vögeligärtli und Lukaskirche mit der Teilrevision der Ortsbildschutzzone A zugeteilt. Dies entspricht dem Volksentscheid zur «Initiative zur Rettung der ZHB Luzern».
Weiter hat die Stimmbevölkerung im Rahmen der Gesamtrevision der BZO ein Hochhaus beim Hotel Seeburg abgelehnt. Zur Erhaltung des Jesuitenhofs und zur Weiterentwicklung des Hotels wurde ein Projekt ohne Hochhaus ausgearbeitet. Für die Realisierung wird ein Baubereich für Neubauten entlang der Waldgrenze festgelegt. Die dafür nötige Waldfeststellung wird ebenfalls öffentlich aufgelegt.
Öffentliche Auflage
Die Änderungen des Bau- und Zonenreglements und des Zonenplans liegen vom 17. Juni bis 16. Juli 2019 bei der Stadt Luzern öffentlich auf. Gleichzeitig wird auch die geänderte Waldfeststellung gemäss kantonalem Waldgesetz im Gebiet Seeburg öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können von Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr im Stadthaus, Hirschengraben 17, bei der Planauflage im 2. Stock eingesehen werden. Alle Unterlagen und weitere Informationen finden sich auch im Internet unter www.bzo.stadtluzern.ch. Nach der Auflage und den Einspracheverhandlungen wird der Grosse Stadtrat über die Änderungen entscheiden, und der Regierungsrat wird sie abschliessend genehmigen.
In einem nächsten Schritt sollen die beiden BZO der Stadtteile Luzern und Littau zusammengeführt werden. Ziel ist es, dass die Stadt Luzern ab 2023 mit einheitlichen Planungsgrundlagen für das ganze Stadtgebiet arbeitet, um Luzern als lebenswerte Stadt weiterzuentwickeln.
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Bau Zonenordnung Teilrevision Medienmitteilung 13.06.2019 (PDF, 189.97 kB) | Download | 0 | Bau Zonenordnung Teilrevision Medienmitteilung 13.06.2019 |
Bau Zonenordnung Teilrevision Broschuere 13.06.2019 (PDF, 4.36 MB) | Download | 1 | Bau Zonenordnung Teilrevision Broschuere 13.06.2019 |