In der Stadt Luzern gibt es fast 300 Bushaltekanten. Bei den meisten davon stellt der Ein- und Ausstieg in den Bus für bestimmte Menschen eine Hürde dar. Rollstuhlfahrende etwa, betagte Personen mit Rollatoren, Menschen mit Seh- und Gehbehinderungen, Eltern mit Kinderwagen – sie alle können in der Regel nicht ebenerdig in den Bus einsteigen. Es gilt jeweils, die Hürde von mehreren Zentimetern Höhenunterschied zwischen der Bushaltekante und dem Bus zu überwinden. Solche Hindernisse können die Mobilität und die Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen einschränken. Hier setzt das 2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) des Bundes an. Dieses verlangt unter anderem, dass Menschen mit Behinderungen ein barrierefreier Zugang zum öffentlichen Verkehr ermöglicht wird.
In der Verantwortung für die Umsetzung des BehiG stehen einerseits die Transportunternehmen. Die Verkehrsbetriebe Luzern (vbl) haben ihren Beitrag bereits gleistet: vbl hat in den letzten Jahren den Fahrzeugpark kontinuierlich erneuert. Seit 2017 besteht die Flotte ausschliesslich aus BehiG-gerechten Niederflurbussen. Andererseits sind auch die Eigentümer der Strassen und damit auch der Bushaltestellen verpflichtet, die Bushaltekanten so auszugestalten, dass ein selbstständiger Zugang zum öffentlichen Verkehr ermöglicht wird. Das bedeutet konkret: Die Kanten der Bushaltestellen müssen von heute im Durchschnitt 6 bis 11 Zentimeter auf 22 Zentimeter erhöht werden, damit ein ebenerdiger Ein- und Ausstieg möglich ist. Der Kanton Luzern ist in der Stadt für 115 Bushaltekanten entlang der Kantonsstrassen zuständig. Er arbeitet selber ein entsprechendes Projekt aus. Die Stadt Luzern ist für die BehiG-gerechte Anpassung der insgesamt 175 Haltekanten auf den Gemeindestrassen verantwortlich.
Im BehiG wird eine Umsetzungsfrist für die Anpassung der Bushaltekanten bis Ende 2023 festgehalten. Diese Frist kann unter anderem von der Stadt Luzern nicht eingehalten werden. Der Grund liegt darin, dass schweizweit lange Zeit auf eine Standardlösung für einen selbständigen Busein- und Ausstieg ohne Rampe zugewartet wurde. Mit der hohen Haltekante von 22 Zentimetern konnte nun eine schweizweit anerkannte Lösung gefunden werden. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag zeigt der Stadtrat auf, wie er diese anspruchsvolle Aufgabe möglichst zeitnah und effizient bewältigen will.
Das geplante Vorgehen orientiert sich an der bewährten Praxis der Kantone Bern und Zürich. Als Grundsatz gilt: Wenn immer möglich, sollen Synergien zu bestehenden oder geplanten Projekten genutzt werden. Ein Beispiel: 2018 wurde ein Strassenbauprojekt an der Spitalstrasse abgeschlossen. Dabei wurden die beiden Bushaltekanten bereits BehiG-konform umgestaltet. Insgesamt bestehen aktuell in der Stadt acht hohe Haltekanten. Weitere 51 Bushaltekanten werden im Rahmen von bestehenden Projekten beziehungsweise gemeinsam mit geplanten Projekten zur Aufwertung des öffentlichen Raumes BehiG-konform angepasst. Die Finanzierung dieser Anpassungen erfolgt über die jeweiligen Projekte.
Eine vorzeitige Anpassung der restlichen Bushaltekanten richtet sich nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit und wird zeitlich nach dem Nutzen einer Bushaltekante für Menschen mit Behinderungen priorisiert. Als verhältnismässig wird in der Stadt Luzern die Anpassung von vorerst 73 Bushaltekanten auf Gemeindestrassen befunden. Diese sollen in Etappen saniert werden:
Für eine Beschleunigung der Stadtluzerner Umsetzung wird mit dem Kredit auch eine zusätzliche Projektleitungsstelle beantragt.
Die BehiG-konforme Anpassung der Haltekanten kann nicht losgelöst vom öffentlichen Raum und von weiteren städtischen Aufgaben betrachtet werden. Die anstehenden BehiG-Massnahmen werden deshalb zum Anlass genommen, die Personenunterstände an den Bushaltestellen in der Stadt Luzern zu vereinheitlichen und das lokale Aufwertungspotenzial dieser Haltestellen zu nutzen. Zusätzlich werden die Strassenflächen rund um die Bushaltestellen saniert und instand gesetzt. Durch diese ganzheitliche Betrachtung können verschiedene Bedürfnisse koordiniert und Synergiepotenziale genutzt werden. Eine koordinierte Realisierung all dieser Massnahmen fällt deutlich kostengünstiger aus und reduziert die Belastungen für die Bevölkerung. Eine qualitätsvolle Aufwertung der Haltestellen steigert zudem generell die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs.
Für die Umsetzung der BehiG-konformen Anpassungen der Bushaltekanten inklusive der Massnahmen im Zusammenhang mit der ganzheitlichen Betrachtung im Umfang von 38,04 Mio. Franken sowie der zusätzlichen Projektleitungsstelle beantragt der Stadtrat mit diesem Bericht und Antrag einen Gesamtkredit über 39,69 Mio. Franken. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich am 31. Januar 2019 über dieses Projekt entscheiden. Die Volksabstimmung ist auf den 19. Mai 2019 geplant. Mit der Umsetzung könnte ab Anfang 2020 begonnen werden.
Der Stadtrat ist überzeugt, mit diesem Vorgehen die Benutzung des öffentlichen Verkehrs für Menschen mit und ohne Behinderungen zu attraktivieren und damit einen wichtigen Beitrag zu einem gemeinsamen Zusammenleben in einer inklusiven Gesellschaft zu leisten.
Weitere Informationen: www.behig.stadtluzern.ch
Link:
Bericht und Antrag 34/2018 "Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Massnahmen an den Bushaltestellen auf den Gemeindestrassen der Stadt Luzern"
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Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Bushaltestellen hindernisfrei nutzbar Medienmitteilung 08.01.2019 (PDF, 252.41 kB) | Download | 0 | Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Bushaltestellen hindernisfrei nutzbar Medienmitteilung 08.01.2019 |