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15. Oktober 2018
Die Stadt Luzern gibt das ehemalige Stellwerk der Zentralbahn an der Horwerstrasse 14 für eine Zwischennutzung frei. Die Gruppe, die im April 2018 das Obergeschoss der Remise Auf Musegg 1 besetzt hatte, will im Gebäude einen nicht kommerziellen Begegnungs- und Weiterbildungsort einrichten. Möglich wurde die Zwischennutzung, weil die Gruppe alle Bedingungen der Stadt erfüllt hat und bereit ist, auch vertraglich Verantwortung zu übernehmen.

Am 8. April 2018 hatte eine Gruppe das Obergeschoss der Remise Auf Musegg 1 besetzt. Ziel war es, in der Liegenschaft, die der Stadt Luzern gehört, einen Raum für «kreatives Schaffen, Begegnungen und Diskussionen» einzurichten. Die Verhandlungen zwischen der Stadt Luzern und den Besetzerinnen und Besetzern haben dazu geführt, dass die Gruppe die Remise am 7. Mai 2018 freiwillig verlassen hat. Die Stadt Luzern hat danach verschiedene Optionen geprüft, der Gruppe andere geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Mit der Neuverlegung der Zentralbahn wurde das Stellwerk an der Horwerstrasse 14 ausser Betrieb gesetzt. Seither wurde das Gebäude als Baubüro für die Kanalisationserneuerung Eichwald und für das Projekt Freigleis zwischengenutzt. Die längerfristige Nutzung der Liegenschaft ist noch offen. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, das Gebäude für eine Zwischennutzung freizugeben und es der Gruppe zu überlassen. Das Gebäude ist nur mit einer minimalen Grundinfrastruktur ausgestattet, kann aber ohne weitere Anpassungen genutzt werden. Es braucht lediglich ein Baugesuch für die Nutzungsänderung. Die Stadt tätigt keine Investitionen. Die Betriebs- und allfällige Ausbaukosten sind ausschliesslich durch die Nutzer zu tragen.

Möglich wurde die Zwischennutzung, weil die Exponentinnen und Exponenten der Gruppe alle Bedingungen der Stadt Luzern erfüllt haben. Sie haben sich nachprüfbar ausgewiesen, ihre Ziele formuliert, einen Verein gegründet, die Statuten der Stadt zugestellt und sich bereit erklärt, vertraglich Verantwortung zu übernehmen. Nach Ansicht des Stadtrates hat die Gruppierung mit ihrem Verhalten gezeigt, dass sie es mit einer Nutzung von geeigneten Räumlichkeiten ernst meint. 

Der neu gegründete Verein hat den Zweck, «gemeinsam mit allen Interessierten einen offenen, nicht kommerziellen Raum zu beleben und zu gestalten, insbesondere im Sinne eines Austausches von Wissen und Fertigkeiten in Form einer Autonomen Schule». Der Begegnungs- und Weiterbildungsort soll sich auch an die Nachbarschaft richten und «den Austausch von politischen wie gesellschaftlichen Ideen fördern».

Im Gebrauchsleihvertrag zwischen der Stadt Luzern und dem Verein ist festgehalten, dass die Gebrauchsleihe unentgeltlich ist, der Verein aber die Kosten für Strom, Wasser- und Abwasser übernehmen muss. Die Vertragsdauer ist auf ein Jahr befristet. Jegliche kommerzielle Nutzung im Sinne von Warenverkauf und Dienstleistungen im und um das Gebäude ist untersagt. Das Durchführen von kommerziellen Veranstaltungen und Partys im Gebäude oder auf dem Gelände ist untersagt. Aus Sicherheitsgründen dürfen sich maximal 20 Personen im Gebäude aufhalten. Die Nutzer verpflichten sich ab 22 Uhr die Nachtruhe einzuhalten und bei nachbarschaftlichen Reklamationen entsprechende Massnahmen zu treffen.

Links:
Interpellation 208 "Beendete Hausbesetzung Auf Musegg 1"
Antwort des Stadtrates auf die Interpellation 208

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Zwischennutzung Stellwerk Horwerstrasse 14 Medienmitteilung 15.10.2018 Download 0 Zwischennutzung Stellwerk Horwerstrasse 14 Medienmitteilung 15.10.2018
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