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21. März 2025
Die Stadt Luzern beschäftigt knapp 750 Mitarbeitende, die keinen Büroarbeitsplatz und bisher keine digitalen Arbeitsgeräte haben. Dadurch können sie digitale Anwendungen der Stadt Luzern nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Der Stadtrat beantragt nun beim Parlament einen Sonderkredit von 6,6 Mio. Franken, um auch diese Mitarbeitenden mit städtischen Tablets oder Mobilgeräten auszurüsten.

Im Detail

Die Stadt Luzern beschäftigt knapp 750 Mitarbeitende, die für die Erledigung ihrer Arbeit keinen Büroarbeitsplatz benötigen. Dabei handelt es sich unter anderem um Mitarbeitende Reinigung, Gärtner*innen, Sozialpädagogische Mitarbeitende, Hauswart*innen oder Strassenwärter*innen. Die Bereitstellung städtischer Hardware ist aus verschiedenen Gründen notwendig. Künftig sollen Planungen, Rapporte oder Materialbestellungen vermehrt digital erfolgen. Neue digitale Anwendungen sollen Arbeitsabläufe, den Unterhalt an Anlagen und Arbeitsübergaben vereinfachen. Dazu gehört beispielsweise das Erteilen von Aufträgen per Mobiltelefon oder das digitale Dokumentieren vor Ort. Zudem wird der Zugang zu Informationen erleichtert und ein unabhängigeres Arbeiten ermöglicht. Durch digitale Arbeitsgeräte kann auch die Datensicherheit besser gewährleistet werden.

Für die Mitarbeitenden der Stadt Luzern ohne persönlichen Büroarbeitsplatz beantragt der Stadtrat einen Sonderkredit von 6,6 Mio. Franken. Damit sollen die Mitarbeitenden künftig digitale Arbeitsgeräte in Form von Smartphones oder Tablets erhalten. Durch die Abgabe von städtischer Hardware an alle Mitarbeitende der Stadt Luzern sollen die digitale Gleichbehandlung der Mitarbeitenden ermöglicht und stadtweit einheitliche Kommunikationsstrukturen geschaffen werden.

Erkenntnisse aus vergangener Pilotphase

In einer Pilotphase nutzte ein Teil der Mitarbeitenden ohne Büroarbeitsplatz ihre privaten Mobiltelefone. Dabei zeigten sich zwei zentrale Herausforderungen. Einerseits verunmöglichen veraltete Betriebssysteme auf Privatgeräten die flächendeckende Einführung von zentralen Applikationen. Andererseits zeigte sich eine fehlende Akzeptanz für die Nutzung eigener Geräte. Mitarbeitende ohne Büroarbeitsplatz sollen daher städtische Arbeitsgeräte nutzen können.

Vorteile von städtischen Geräten

Der Einsatz von städtischen Geräten (Managed Devices) für die Mitarbeitenden ohne Büroarbeitsplatz bietet verschiedene Vorteile. Durch eine einheitliche Geräteflotte kann eine standardisierte Umgebung geschaffen werden, was die Benutzung und Verwaltung der Geräte erheblich erleichtert. Ausserdem wird sichergestellt, dass alle benötigten Apps einwandfrei funktionieren und den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Die Betriebssysteme werden stets auf dem neuesten Stand gehalten, wodurch technische Sicherheitslücken minimiert werden. Eine einheitliche Lösung optimiert zudem den Aufwand für Betrieb und Support. Probleme können schneller identifiziert und behoben werden. Auch neue Funktionen und Updates können gleichzeitig für alle Geräte ausgerollt werden.

Für die Beschaffung der Geräte und des Zubehörs, die Schulungen und Betreuung der Mitarbeitenden sowie für den Betrieb (über 10 Jahre gerechnet) wird ein Sonderkredit von 6,6 Mio. Franken beantragt. Für die im ersten Jahr anfallenden Investitionen (Geräte, Schulung) sowie für die Personalkosten wird ein Nachtragskredit zum Budget 2025 von Fr. 559'500.– gestellt.

Der Bericht und Antrag wird voraussichtlich an der Grossstadtratssitzung vom 15. Mai 2025 behandelt.

Link:
Bericht und Antrag 9/2025: «Mobilgeräte für Mitarbeitende ohne Büroarbeitsplatz. Ausstattung mit Geräten, Aufbau und Betrieb. First- und Second-Level-Support. Sonder- und Nachtragskredit»

Name
Mobilgeräte für Mitarbeitende Medienmitteilung 21.03.2025 (PDF, 110.47 kB) Download 0 Mobilgeräte für Mitarbeitende Medienmitteilung 21.03.2025